Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Denkmalliste der Burggemeinde Brüggen beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler im Gemeindegebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. Sie unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Diese ist öffentlich und kann eingesehen werden. Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Auf Antrag der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder des LVR - Amt für Denkmalpflege erfolgt die Eintragung, Änderung oder Löschung in die Denkmalliste durch die Untere Denkmalbehörde. Dafür stellt die Untere Denkmalbehörde jeweils das "Benehmen" mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes her. Einen Überblick über die Baudenkmäler mit Foto und einer kurzen Beschreibung finden Sie im Geoportal Niederrhein. Eine Auskunft aus der Denkmalliste erhalten Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten.

    Online-Dienst

    Angaben zum Denkmal Auskunft

    ID: L100002_121712092

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Brüggen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English