Denkmalverzeichnis Auskunft
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Angaben zum Denkmal Auskunft
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
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Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?