Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen. Neben der Einsicht der Denkmallisten bzw. des Denkmalverzeichnis kann durch Eigentümerinnen und Eigentümer oder von Amtes wegen die Eintragung, Änderung oder Löschung beantragt werden. Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung ist die Untere Denkmalbehörde. Eine Übersicht über die Denkmäler in Grevenbroich erhalten Sie im Online-Stadtplan, wenn Sie dort unter "Themen -> Fachdaten" die Baudenkmäler auswählen. Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen.

    Online-Dienst

    Denkmalverzeichnis/-liste

    ID: L100002_122968766

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Formlos

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW, § 23

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English