Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Stadt Goch nimmt als Untere Denkmalbehörde die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr, die auf die Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind. Denkmäler sind in der Denkmalliste eingetragen und unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Es gibt Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler. Im Geoportal Niederrhein können Sie sich die Denkmäler auf einer Karte anschauen. Folgen Sie dazu dem Link. Wesentliche Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde: Beratung und Hilfestellung zum Thema Denkmalschutz Auskünfte zur Denkmalliste Unterschutzstellung und Löschung von Denkmälern Führung der Denkmalliste Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG Ausstellung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen Erlaubnispflichtige Maßnahmen: Jeder Eingriff in ein Bau- oder Bodendenkmal bedarf einer Erlaubnis. Zu den Eingriffen in ein Baudenkmal gehören zum Beispiel Veränderungen der Substanz und des äußeren Erscheinungsbildes, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Nutzungsänderungen. Auch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Vor der Durchführung erlaubnispflichtiger Maßnahmen ist ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird bei Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörde beteiligt.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?