Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Unteren Denkmalbehörde können Informationen zu den in die Denkmalliste eingetragenen Denkmälern, z.B. zu deren Schutzumfang oder zu deren Nutzung telefonisch oder schriftlich erfragt werden. Eigentümer können bei der Unteren Denkmalbehörde die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste beantragen.Nähere Informationen zur Denkmalliste der Stadt Krefeld erhalten Sie hier.

    Online-Dienst

    Angaben zum Denkmal Auskunft

    ID: L100002_121807392

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Dienstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Mittwoch: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: denkmalschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geschichte und Beschreibung des für die Eintragung vorgeschlagenen Denkmals, sowie die Gründe für ein Eintragung.

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.Informationen und Antragsbearbeitung sind gebührenfrei.Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der notwendigen Recherchen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English