Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Thema Hausgeburt bietet das Standesamt Video- und Telefonberatungstermine an. Einen Termin können Sie hier vereinbaren.Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.Anmeldung über das HELIOS erfolgt ganz einfachSie geben Ihre Unterlagen im Original im Krankenhaus HELIOS ab und ein Bote bringt diese zum Standesamt. Nach ein bis drei Tagen werden Ihnen die Unterlagen wieder in das Krankenhaus zurück gebracht.Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist sendet das Standesamt die fertigen Unterlagen und Urkunden zu Ihnen per Einschreiben nach Hause.HausgeburtIm Falle einer Hausgeburt stellt Ihnen Ihre Hebamme die Geburtsanzeige aus und händigt Ihnen ein Formular aus, in dem Sie die Vornamen Ihres Babys eintragen.Haben Sie weitere Fragen, dann schicken Sie uns gerne ein E-Mail geburten@krefeld.de. Sollte ein persönlicher Besuch von Ihnen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.

    Online-Dienst

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    ID: L100002_121809718

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30Dienstag: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: geburten@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fand eine Geburt statt und Sie sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt, sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Tag (bis zu 3 Tage. Derzeit kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde zur Erstbeantragung eines Passes: 12,00€ Jede weitere Urkunde: 12,00€ Eine Bescheinigung zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld: 0,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde erfolgt durch das hiesige Standesamt. Die Mutterschaftshilfe beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Das Kindergeld wird bei der Familienkasse Krefeld beantragt. Das Elterngeld ist in Nordrhein-Westfalen schriftlich beim Jugendamt zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tochter, Hebamme, Nachwuchs, Lebendgeburt, Kind, Standesamtsangelegenheiten, Bescheinigung Geburt, Sohn, Hausgeburt, Geburtsanzeige, Kindesanmeldung, Anzeige der Geburt, Entbindung, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburtstag, Vater, Todgeburt, Standesamtsangelegenheit, Krankenhaus, Einrichtung, Geburt, Mutter, Geburtsanmeldung, vertrauliche Geburt, Geburtshaus, Frühgeburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de