Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorab: Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!Was gibt es Schöneres als ein kleines neues Leben? Lassen Sie auch das Standesamt an diesem Ereignis teilhaben, denn die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von sieben Tagen beurkundet werden. Wir unterstützen Sie hier mit unserem Hol-Service.Mit dieser Information möchten wir Sie auf Ihre neuen Rechte, aber auch Pflichten hinweisen und Sie bei den jetzt notwendigen Gängen unterstützen.Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt (hier: Standesamt Dortmund) angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung bzw. bei Hausgeburten die Hebamme stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die dem Standesamt zur Beurkundung der Geburt vorgelegt werden muss.Das Standesamt Dortmund bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit den vier Geburtskliniken und dem Geburtshaus in Dortmund einen besonderen Service an:Nach der Geburt Ihres Kindes meldet die Klinikverwaltung bzw. das Geburtshaus Ihr Kind - wenn Sie dies wünschen - beim Standesamt Dortmund an. Das erspart Ihnen unnötige Wege zur Behörde. Selbstverständlich können Sie die Beurkundung auch persönlich innerhalb einer Frist von 8 Tagen seit Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Dortmund veranlassen. Dazu können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier auf der Seite.Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen: Eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde im Format DIN A4 mit Lochung für Stammbücher für Ihre eigenen UnterlagenEine gebührenfreie Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe)Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von KindergeldEine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von ElterngeldEine gebührenpflichtige mehrsprachige " internationale " Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (wenn gewünscht)Für den Kindergeldantrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Steinstr. 39 in Dortmund zuständig. Ihren Antrag auf Gewährung von Elterngeld müssen Sie dem Versorgungsamt, Untere Brinkstraße 80 in Dortmund, zuleiten. Sie können die Anträge auch über diesen Link online stellen.

    Online-Dienst

    Geburt anzeigen

    ID: L100002_123928352

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage für die Geburtsbeurkundung und die Gebührenbemessung sind: §§ 1591 - 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§§ 18 - 27 Personenstandsgesetz (PStG)§§ 31 - 36 Personenstandsverordnung (PStV)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Vollständigkeit der Unterlagen im Regelfall sofort. Die Geburtsbeurkundung eines Kindes mit zwei ausländischen Elternteilen erfolgt erst nach der Prüfung der Voraussetzungen, ob das Kind neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stand: 01.01.2024 15,00 € Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister7,50 € jede weitere Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Geburtsurkunde7,50 € jede weitere internationale Geburtsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sohn, Kind, Geburtstag, Geburtsbeurkundung, Entbindung, Frühgeburt, Kindesanmeldung, Geburtsanmeldung, Standesamtsangelegenheit, Geburt, Standesamt, Geburtsanzeige, Standesamtsangelegenheiten, Hausgeburt, Tochter, Vater, Eltern, Mutter, Bescheinigung Geburt, Nachwuchs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de