Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Thema Hausgeburt bietet das Standesamt Video- und Telefonberatungstermine an. Einen Termin können Sie hier vereinbaren.Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.Anmeldung über das HELIOS erfolgt ganz einfachSie geben Ihre Unterlagen im Original im Krankenhaus HELIOS ab und ein Bote bringt diese zum Standesamt. Nach ein bis drei Tagen werden Ihnen die Unterlagen wieder in das Krankenhaus zurück gebracht.Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist sendet das Standesamt die fertigen Unterlagen und Urkunden zu Ihnen per Einschreiben nach Hause.HausgeburtIm Falle einer Hausgeburt stellt Ihnen Ihre Hebamme die Geburtsanzeige aus und händigt Ihnen ein Formular aus, in dem Sie die Vornamen Ihres Babys eintragen.Haben Sie weitere Fragen, dann schicken Sie uns gerne ein E-Mail geburten@krefeld.de. Sollte ein persönlicher Besuch von Ihnen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.

    Online-Dienst

    Geburt anzeigen

    ID: L100002_121807370

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30Dienstag: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: geburten@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fand eine Geburt statt und Sie sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt, sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Tag (bis zu 3 Tage. Derzeit kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.)

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde zur Erstbeantragung eines Passes: 12,00€ Jede weitere Urkunde: 12,00€ Eine Bescheinigung zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld: 0,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde erfolgt durch das hiesige Standesamt. Die Mutterschaftshilfe beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Das Kindergeld wird bei der Familienkasse Krefeld beantragt. Das Elterngeld ist in Nordrhein-Westfalen schriftlich beim Jugendamt zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sohn, Kind, Geburtstag, Geburtsbeurkundung, Entbindung, Frühgeburt, Kindesanmeldung, Geburtsanmeldung, Standesamtsangelegenheit, Geburt, Standesamt, Geburtsanzeige, Standesamtsangelegenheiten, Hausgeburt, Tochter, Vater, Eltern, Mutter, Bescheinigung Geburt, Nachwuchs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de