Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden können? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff geboren, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt. 

    Jeder sorgeberechtigte Elternteil ist verpflichtet, die Geburt unverzüglich beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin mündlich anzuzeigen. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt anwesend war oder von ihr weiß. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift hierüber auf und übersendet sie dem Standesamt I in Berlin, das dann die Geburt beurkundet.

    Führte das Seeschiff, auf dem die Geburt erfolgte, keine Bundesflagge, kann die Geburt auf Antrag in einem deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden. Antragsberechtigt sind außer der einzutragenden Person selbst auch deren Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner beziehungsweise Ehepartnerin oder Lebenspartnerin sowie deren Kinder.

    Wenn Ihr Kind auf einem unter ausländischer Flagge fahrenden Seeschiff geboren wurde und von Ihnen als deutsche Eltern beziehungsweise deutscher Mutter oder deutschem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben soll, müssen Sie die Nachbeurkundung zwingend innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragen.

    Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines deutschen Kindes auf einem unter ausländischer Flagge fahrenden Seeschiff ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person in Deutschland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person im Inland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt eines Menschen, sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geburt. Sie enthält Angaben über die Namensführung sowie die Eltern des beurkundeten Kindes. Sie wird vom Standesamt der Geburtsstadt ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist die Eintragung im Geburtenregister, die ebenfalls durch das Standesamt erfolgt. Der Geburtsregisterauszug ist eine umfangreiche Erweiterung der Geburtsurkunde. Sie enthält alle Änderungen ab dem Tag der Geburt. Damit sind zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen, Namensänderungen oder Adoptionen gemeint. Die gewünschten Urkunden können online, schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache bestellt werden. Für die Berechtigung, eine Urkunde zu erhalten, gelten die allgemeinen Benutzungsvorschriften des Personenstandsrechts, d.h, der Antragstellende muss die Berechtigung zum Erhalt der Urkunde nachweisen.Wenn Sie eine Personenstandsurkunde per E-Mail anfordern möchten, können Sie dies unter standesamt@lage.de erledigen. Bitte teilen Sie in dieser E-Mail mit, welche Urkunde Sie für welchen Zweck benötigen, nennen Sie uns das Geburtsdatum (Geburtsurkunde), das Datum der Eheschließung (Eheurkunde) oder ein Sterbedatum, Sterbeort und den Namen des Verstorbenen (Sterbeurkunde) und teilen Sie auch Ihre Anschrift mit. Bitte fügen Sie eine Scan/eine Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass) als Anlage zur Mail bei. Sie erhalten eine E-Mail mit der Gebührenrechnung; nach Zahlungseingang erfolgt der Versand des bestellten Dokumentes an die von Ihnen angegebene Anschrift. Bestellung bei persönlicher Vorsprache: Wird die Urkunde bei persönlicher Vorsprache bestellt, ist das Standesamt bemüht, die Urkunde sofort zu fertigen. Die Aushändigung erfolgt nur an berechtigte Personen, die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Weitere Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich. Bestellung bei schriftlicher Vorsprache:Bei schriftlicher Anforderung oder über das Urkundenportal erfolgt der Versand der Urkunden im Vorkasseverfahren, d.h., nach Eingang Ihrer Urkundenbestellung erhalten Sie eine Gebührenrechnung - gern auch per E-Mail - mit einer Vorgangsnummer, die Sie bitte bei der Überweisung angeben. Bitte warten Sie vor der Überweisung wie angegeben unbedingt diese Rechnung ab, da Ihre Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer nicht zugeordnet werden kann. Nach Gutschrift des Gebührenbetrages erfolgt der Versand der Urkunden an die angegebene Postanschrift. Eine Zustellung an Postfächer ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde und -bescheinigung

    ID: L100002_123264717

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Lage wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausländische Geburtsurkunde des Kindes mit Übersetzung in die deutsche Sprache, die ein amtlich anerkannter Übersetzer oder eine amtlich anerkannte Übersetzerin vorgenommen und beglaubigt hat, sowie, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille (unter Umständen genügt eine Internationale Geburtsurkunde)
    • bei miteinander verheirateten Eltern:
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
    • gültiger Personalausweis, Pass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

    Das Standesamt kann erforderlichenfalls die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, gegebenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben) gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern) gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Geburt auf einem Seeschiff

    Antragsberechtigte Personen für die Nachbeurkundung einer auf einem unter ausländischer Flagge registrierten Seeschiff erfolgten Geburt:

    • Eltern,
    • jeder Elternteil für sich,
    • die auf dem Seeschiff geborene Person selbst,
    • deren Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • der Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
    • deren Kinder.

    Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: 

    • mindestens ein Elternteil muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein,
    • die Beantragung der Nachbeurkundung muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt auf dem Seeschiff erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt:

    • Der sorgeberechtigte Elternteil oder im Verhinderungsfall eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin.
    • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das eine ausländische Flagge führt:

    • Sie stellen einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland.
    • Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder die betreffende oder die beantragende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.

    Fristen

    Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer beziehungsweise der Schiffsführerin zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Geburtsregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Lage geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv. Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 5 Tage (Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die nachträgliche Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 40 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung weiterer Geburtsurkunden, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen. Das Standesamt I in Berlin erhebt für die Ausstellung einer Geburtsurkunde bei Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt sowie für die Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eigene Gebühren auf Grundlage des in Berlin geltenden Gebührenrechts.

    Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.: Gebühr ab 6.00 EUR bis 12.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bis zum 01.01.2009 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Diese sind heute als Geburtsurkunden verwendbar. Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld können nur einmal bei der Erstbeurkundung ausgestellt werden. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de