Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden können? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff geboren, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt. 

    Jeder sorgeberechtigte Elternteil ist verpflichtet, die Geburt unverzüglich beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin mündlich anzuzeigen. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt anwesend war oder von ihr weiß. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift hierüber auf und übersendet sie dem Standesamt I in Berlin, das dann die Geburt beurkundet.

    Führte das Seeschiff, auf dem die Geburt erfolgte, keine Bundesflagge, kann die Geburt auf Antrag in einem deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden. Antragsberechtigt sind außer der einzutragenden Person selbst auch deren Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner beziehungsweise Ehepartnerin oder Lebenspartnerin sowie deren Kinder.

    Wenn Ihr Kind auf einem unter ausländischer Flagge fahrenden Seeschiff geboren wurde und von Ihnen als deutsche Eltern beziehungsweise deutscher Mutter oder deutschem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben soll, müssen Sie die Nachbeurkundung zwingend innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragen.

    Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines deutschen Kindes auf einem unter ausländischer Flagge fahrenden Seeschiff ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person in Deutschland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person im Inland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ist ein Deutscher im Ausland geboren, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.Zuständig ist das Standesamt Aachen nur, wenn die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz in Aachen hat oder zuletzt hatte. Ist das Kind nicht in Deutschland wohnhaft gewesen, ist der letzte Wohnsitz eines Elternteiles in Deutschland maßgebend. Gibt es auch keinen letzten Wohnsitz der Eltern, ist das Standesamt I in Berlin für die Beurkundung zuständig.Der Antrag kann im Ausland bei den Deutschen Konsulaten gestellt werden. Der Antrag wird uns dann zur weiteren Bearbeitung von dort zugesandt. Ein Antragsrecht haben auch Personen, die dem deutschen Personalstatut unterliegen. Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, hier im Stadtgebiet Aachen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Antrag auf Nachbeurkundung stellen.Nähere Informationen erhalten Sie bei den Kolleg*innen im Standesamt (geburtenbuch@mail.aachen.de). Bei schriftlicher Antragstellung nutzen Sie bitte das nebenstehende Antragsformular! Zur persönlichen Antragstellung bzw. Beratung im Standesamt geht es hier zur Terminvergabe Rechtsgrundlage § 36 Personenstandsgesetz (PStG)Stand 27.07.2024

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunden

    ID: L100002_124766924

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geburtenregister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Neue Adresse: Bendelstraße 21, 52062 Aachen Die Büros befinden sich Parterre und sind barrierefrei erreichbar. Anmeldung von im Stadtgebiet Aachen geborenen Kindern, Nachbeurkundung von Geburten im Ausland, Vaterschaftsfeststellung, Folgebeurkundungen Geburtenregister, Änderung der Reihenfolge der Vornamen, Erklärung zum Selbstbestimmungsgesetz Ein Termin ist notwendig! Bitte buchen Sie den Termin online! Mit der anschließenden Buchungsbestätigung erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die mitzubringenden Unterlagen. Hier kommen Sie zur Terminvergabe Sollten Sie keine digitale Möglichkeit zur Terminvergabe haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-1234 und geben Sie dort die notwendigen Daten mit Rückrufnummer und Bitte um Terminvergabe bekannt! Sobald der Termin online gebucht wurde, haben Sie die gesetzliche Frist von 7 Tagen bei der Anmeldung von Neugeborenen eingehalten, auch wenn Ihr Termin erst später ist. Das Standesamt Aachen bietet zur Zeit die Dienstleistung der Vaterschaftsanerkennung bei Anmeldung eines Neugeborenen nur in wenigen Ausnahmefällen an! Weitere Informationen und mögliche Alternativen erhalten Sie hier. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben, können sie einen Termin bei unserem Fachbereich Kinder, Jugend, und Schule vereinbaren. Da Sie damit gleichzeitig eine gemeinsame Sorgerklärung abgeben können, ist diese zu empfehlen! Sie müssen derzeit nur ca. 2 Wochen auf einen Termin warten. Für weiteres klicken Sie dann bitte auf Anerkennung Vaterschaft. Vielen Dank! Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine E-Mail an geburtenbuch@mail.aachen.de Sollten Sie keinen E-Mail-Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-0 und geben Sie dort Ihre Daten mit der Bitte um Weitergabe und Terminvergabe bekannt! Vielen Dank! (Stand 25.09.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: geburtenbuch@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand: 25.09.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Urkundenstelle

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Neue Adresse: Bendelstraße 21, 52062 Aachen Ausstellen von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister der Stadt Aachen (heutiges Ortsgebiet Stadt Aachen inklusive aller eingemeindeten Ortschaften/Gemeinden) Für die Anforderung von Personenstandsurkunden ist das Anlegen eines Servicekontos derzeit nicht erforderlich. Die Versendung der Urkunden erfolgt in der Reihenfolge des Posteingang und dauert aktuell aufgrund von unvorhergesehenen Personalausfällen derzeit ca. 10 - 12 Wochen. In Kürze erhalten wir personelle Verstärkung und erwarten dann wieder eine zügigere Bearbeitung. Bitte klicken Sie hier: Anforderung Personenstandsurkunden Wählen Sie Ihre gewünschte Urkunde aus dem Bereich Geburtenbuch/Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Sterbebuch aus und folgen Sie den Anweisungen. Wir schicken Ihnen die Urkunden dann per Post innerhalb der nächsten Wochen zu. Aufgrund einer Gesetzesänderung, sind die meisten standesamtlichen Urkunden zünftig nur noch in elektronisch nacherfasster Form zu erhalten. Da dies für das Standesamt einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet, werden die Urkunden derzeit nicht sofort ausgestellt. Bitte bestellen Sie die Urkunden in schriftlicher Form entweder über unser Onlineportal, per E-Mail (urkundenstelle@mail.aachen.de) oder schriftlich durch Postsendung. Falls Sie die Urkunden nicht über das Serviceportal bestellen, brauchen wir neben der Angabe über die gewünschte Urkunde eine Kopie/Scan/Foto Ihres Personalausweises/Reisepasses, Ihre Adresse und die Telefonnummer unter welcher Sie für Rückfragen zu erreichen sind. Wir bitte um Verständnis, dass angeforderte Urkunden zur Ahnenforschung derzeit keine Priorität haben und nur mit weiteren erheblichen Zeitverzögerungen bearbeitet werden können! Von Erinnerungsschreiben bitten wir Abstand zu nehmen, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, der die Bearbeitungszeit aller Vorgänge verzögert! Für Notfälle mit besonderer Dringlichkeit ist eine persönliche Vorsprache Montags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen, Raum 0.20 bzw. 0.21 möglich! Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis/Reisepass und eventuelle Vollmacht mit (soweit Sie die Urkunde für eine dritte Person zu besorgen haben)! Die Gebühr ist direkt vor Ort zu entrichten. Wir danken für Ihr Verständnis! (Stand 31.10.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3440

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: urkundenstelle@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausländische Geburtsurkunde des Kindes mit Übersetzung in die deutsche Sprache, die ein amtlich anerkannter Übersetzer oder eine amtlich anerkannte Übersetzerin vorgenommen und beglaubigt hat, sowie, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille (unter Umständen genügt eine Internationale Geburtsurkunde)
    • bei miteinander verheirateten Eltern:
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
    • gültiger Personalausweis, Pass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

    Das Standesamt kann erforderlichenfalls die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, gegebenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Geburt auf einem Seeschiff

    Antragsberechtigte Personen für die Nachbeurkundung einer auf einem unter ausländischer Flagge registrierten Seeschiff erfolgten Geburt:

    • Eltern,
    • jeder Elternteil für sich,
    • die auf dem Seeschiff geborene Person selbst,
    • deren Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • der Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
    • deren Kinder.

    Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: 

    • mindestens ein Elternteil muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein,
    • die Beantragung der Nachbeurkundung muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt auf dem Seeschiff erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt:

    • Der sorgeberechtigte Elternteil oder im Verhinderungsfall eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin.
    • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das eine ausländische Flagge führt:

    • Sie stellen einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland.
    • Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder die betreffende oder die beantragende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.

    Fristen

    Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer beziehungsweise der Schiffsführerin zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 5 Tage (Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die nachträgliche Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 40 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung weiterer Geburtsurkunden, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen. Das Standesamt I in Berlin erhebt für die Ausstellung einer Geburtsurkunde bei Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt sowie für die Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eigene Gebühren auf Grundlage des in Berlin geltenden Gebührenrechts.

    Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.: Gebühr ab 6.00 EUR bis 12.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Standesamt I, Geburtsurkunde, Geburtsurkunde, Erstbeurkundung, Standesamtsangelegenheit, Tochter, Geburtsbescheinigung, Deutsch, Ausland, Registrierung, Seeschiff, Bundeswehr, Sohn, Kind, Erstbeurkundung, Geburt, Standesamt, Standesamt I, Eltern, See, Seeschiff, See, Erstregistrierung, Seeschiffe, Berlin, Bundesflagge, Nachbeurkundung, Nachbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Marine, Baby, Berlin, Marine, Erstregistrierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de