Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland Beurkundung

    Sie möchten eine im Ausland erfolgte Geburt in einem deutschen Geburtenregister beurkunden lassen? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde, ist es empfehlenswert, die Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister zu beantragen (Nachbeurkundung), wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auf diesem Wege legen Sie auch die Namensführung fest. Gleichzeitig wird im Verfahren der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geprüft und bestätigt.

    Wenn Ihr im Ausland geborenes Kind von Ihnen als deutsche Eltern bzw. deutscher Mutter oder deutschem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben soll, müssen Sie dieses Verfahren zwingend innerhalb eines Jahres nach der Geburt durchführen lassen. In Ihrem Antrag können Sie die Ausstellung von einer oder mehreren deutschen Geburtsurkunden beantragen, auch mehrsprachige Fassungen, sogenannte Internationale Geburtsurkunden. Diese können Sie künftig bei allen deutschen Behörden verwenden. Dies hat den Vorteil, dass Sie später Ihre ausländischen Urkunden nicht mehr übersetzen lassen müssen und außerdem Namen und Staatsangehörigkeit des Kindes nachweisen können.

    Den Antrag auf Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in einem deutschen Geburtenregister können Sie als Auslandsdeutsche über die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen.

    Zuständig für die Beurkundung der Auslandsgeburt eines Deutschen ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person in Deutschland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person im Inland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

    Antragsberechtigt sind auch Eltern, Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin oder Kinder der im Ausland geborenen Person.

    Einzelheiten über das Verfahren können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfragen oder auf deren Webseite einsehen.

    Beim Standesamt I in Berlin werden Geburten von Deutschen im Ausland oder auf deutschen Schiffen beurkundet oder Bescheinigungen für Deutsche ausgestellt, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten. Gegebenenfalls können dort Geburtsurkunden oder Urkundskopien aus folgenden Registern beschafft werden:

    • Konsularregister,
    • Register aus ehemaligen deutschen Kolonien,
    • Standesamtsunterlagen der ehemaligen deutschen Ostgebiete, aus Ostpreußen, Westpreußen, Oberschlesien, Niederschlesien und Pommern,
    • Register zu im 2. Weltkrieg besetzten Gebieten, also dem Generalgouvernement, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Weißrussland, der Ukraine, den Niederlanden und Norwegen von 1940 bis 1946.

    Diese Registerbestände sind vom Standesamt I in Berlin überwiegend zuständigkeitshalber an das Landesarchiv Berlin abgegeben worden oder werden in den kommenden Jahren weiter abgegeben. Beachten Sie bitte, dass der Ort, in dem die Gesuchten gelebt haben, nicht unbedingt mit dem Sitz des damals für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamtes identisch ist. Unter Umständen müssten Sie besonders bei kleineren Orten nachsehen, wo das zuständige Standesamt seinen Sitz hatte. Dabei helfen sogenannte Ortsbücher in Bibliotheken. Alternativ versuchen Sie es über Recherchen im Internet.

    Wenn dem Standesamt I in Berlin ein Geburtsregistereintrag zu der von Ihnen angefragten Person vorliegt, wird die Geburtsurkunde gegen Rechnung ausgestellt. Ansonsten - zum Beispiel, wenn die Aufzeichnungen im Krieg vernichtet wurden - erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung, dass das Standesamt in Ihrem Fall nicht in der Lage ist, eine Geburtsurkunde auszustellen. 

    Geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte eine Post-Adresse an, da Geburtsurkunden nicht per E-Mail versandt werden können.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorab: Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!Was gibt es Schöneres als ein kleines neues Leben? Lassen Sie auch das Standesamt an diesem Ereignis teilhaben, denn die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von sieben Tagen beurkundet werden. Wir unterstützen Sie hier mit unserem Hol-Service.Mit dieser Information möchten wir Sie auf Ihre neuen Rechte, aber auch Pflichten hinweisen und Sie bei den jetzt notwendigen Gängen unterstützen.Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt (hier: Standesamt Dortmund) angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung bzw. bei Hausgeburten die Hebamme stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die dem Standesamt zur Beurkundung der Geburt vorgelegt werden muss.Das Standesamt Dortmund bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit den vier Geburtskliniken und dem Geburtshaus in Dortmund einen besonderen Service an:Nach der Geburt Ihres Kindes meldet die Klinikverwaltung bzw. das Geburtshaus Ihr Kind - wenn Sie dies wünschen - beim Standesamt Dortmund an. Das erspart Ihnen unnötige Wege zur Behörde. Selbstverständlich können Sie die Beurkundung auch persönlich innerhalb einer Frist von 8 Tagen seit Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Dortmund veranlassen. Dazu können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier auf der Seite.Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen: Eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde im Format DIN A4 mit Lochung für Stammbücher für Ihre eigenen UnterlagenEine gebührenfreie Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe)Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von KindergeldEine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von ElterngeldEine gebührenpflichtige mehrsprachige " internationale " Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (wenn gewünscht)Für den Kindergeldantrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Steinstr. 39 in Dortmund zuständig. Ihren Antrag auf Gewährung von Elterngeld müssen Sie dem Versorgungsamt, Untere Brinkstraße 80 in Dortmund, zuleiten. Sie können die Anträge auch über diesen Link online stellen.

    Online-Dienst

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    ID: L100002_123928353

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Pass

    Zusätzlich müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache, die ein amtlich anerkannter Übersetzer oder eine amtliche Übersetzerin vorgenommen und beglaubigt hat, sowie, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille (unter Umständen genügt eine Internationale Geburtsurkunde)
    • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
    • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus

    Bei Vertretung zusätzlich:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person

    Das Standesamt kann erforderlichenfalls die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt:

    • Eltern, jeder Elternteil für sich,
    • das im Ausland geborene Kind,
    • dessen Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
    • dessen Kinder

    Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage für die Geburtsbeurkundung und die Gebührenbemessung sind: §§ 1591 - 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§§ 18 - 27 Personenstandsgesetz (PStG)§§ 31 - 36 Personenstandsverordnung (PStV)

    Verfahrensablauf

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:

    • Sie stellen einen Antrag auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
    • Zuständig bei einer Beantragung im Inland ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
    • Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern ist das Standesamt I in Berlin. Wenn keine Aufzeichnungen vorhanden sind, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber.
    • Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder.
    • Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.

    Fristen

    Anzeige der Geburt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: binnen einen Jahres.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Vollständigkeit der Unterlagen im Regelfall sofort. Die Geburtsbeurkundung eines Kindes mit zwei ausländischen Elternteilen erfolgt erst nach der Prüfung der Voraussetzungen, ob das Kind neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die nachträgliche Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 40 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung weiterer Geburtsurkunden, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen. Das Standesamt I in Berlin erhebt eigene Gebühren auf Grundlage des in Berlin geltenden Gebührenrechts.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stand: 01.01.2024 15,00 € Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister7,50 € jede weitere Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Geburtsurkunde7,50 € jede weitere internationale Geburtsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html Informationen zum Standesamt I in Berlin https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Wohnsitz im Ausland, Standesamt, Geburt, Auslandsgeburt, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Anzeige der Geburt, Auslandsdeutsche, Auslandsdeutscher, Anzeige der Geburt bei deutschen Auslandsvertretung, Geburtsurkunde, Kind, Botschaft, Auslandsvertretung, Wohnsitz im Ausland, Geburtenregister, nachträgliche Beurkundung, Geburtsurkunde, Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Geburtsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de