Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Hier erfahren Sie Näherers.

    Beschreibung

    Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt einer Person, Vor- und Familiennamen sowie Angaben zu den Eltern. Sie können sich von dem Standesamt, von dem die Geburt beurkundet wurde, eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beim Standesamt Detmold können Personen, die in Detmold oder einem zugehörigen Ortsteil geboren sind, eine Urkunde aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregsiter) beantragen. Bis zum 31.12.2008 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Die Bezeichnung lautet heute Geburtsurkunde. Die Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig gemäß CIEC-Abkommen. Eine Übersetzung ist damit nicht mehr notwendig. Für den Gebrauch im Ausland ist ggf. zusätzlich eine Beglaubigung (Apostille) der Urkunde durch die zuständige Bezirksregierung notwendig. Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie dafür eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Das Geburtenregister enthält alle Angaben und Änderungen zum Personenstand des Kindes.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100002_122761474

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
    • Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

    Zuständigkeit

    Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    4.0.20 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wall 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterlagen Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben) Anzahl der Urkunden Verwendungszweck Personalausweis bzw. Reisepass Kontaktdaten des Antragstellers Verwandtschaftsverhältnis gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. Geschwister die eigene Geburtsurkunde als Nachweis derselben Eltern) - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht: Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Person ist in den letzten 110 Jahren in Detmold oder einem zugehörigen Ortsteil geboren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und -ort.
      • Name, Vorname der Eltern.
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Urkunden können wie folgt beantragt werden: Online (Antragsformular Serviceportal) schriftlich (E-Mail oder Post) persönlich durch Vorsprache Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einer schriftlichen Beantragung per E-Mail oder per Post zahlen Sie die Gebühren nach Aufforderung. Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen bzw. vorlegen oder in Kopie beifügen. Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden. Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren: beurkundete Person(n) Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter) Eltern, Großeltern, Urgroßeltern Kinder, Enkel, Urenkel Geschwister, mit Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses Andere Person (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), mit Nachweis des rechtlichen Interesses Behörden, Gerichte, Institutionen soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (bitte amtlichen Zweck angeben) sonstige bevollmächtigte Person: Berechtigte Personen können auch andere Personen schriftlich bevollmächtigen, die Urkunde(n) anzufordern. Bevollmächtigte müssen sich ausweisen und eine Vollmacht mit Ausweiskopie bzw. Passkopie und Unterschrift des*der Berechtigten vorlegen.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fristen Die Geburtenregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Detmold geführt. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Stadtarchiv Detmold. Kontaktdaten Stadtarchiv: Stadtarchiv Detmold Tel.: 05231 766-110 Willi-Hofmann-Str. 2 Fax: 05231 766-114 32756 Detmold

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Hinweise Das Standesamt Detmold stellt zum Nachweis des Personenstandes folgende Personenstandsurkunden aus, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Detmold ereignet hat. Außerdem verwaltet das Standesamt folgende zusätzliche Standesämter: Standesamt Detmold-Stadt Standesamt Detmold-Land Standesamt Heiligenkirchen Standesamt Pivitsheide Standesamt Vahlhausen Standesamt Lage VI (Fürstliches Geburtenbuch) Ablichtungen bez. beglaubigte Ablichtungen aus den Registern nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können über das Stadtarchiv angefordert werden (siehe Information Fristen) Die Personenstandsregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 01.01.2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt. Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden. Eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister enthält alle Angaben und Änderungen seit der Erstbeurkundung des Personenstandsfalls.

    Weitere Informationen

    Informationen zum internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Geburt, International, Eltern, Geburtsurkunde international, Ausland, Urkunde, Abstammungsurkunde, Entbindung, internationale Geburtsurkunde, Übereinkommen, Geburtsurkunde, Personenstandsurkunde, mehrsprachig, Geburtsschein, Registerausdruck, CIEC, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Nachweis, Geburtsregisterauszug, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsregister, Übereinkommen, CIEC, Standesamtsangelegenheit, Nachweis, International, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de