Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Hier erfahren Sie Näherers.

    Beschreibung

    Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt einer Person, Vor- und Familiennamen sowie Angaben zu den Eltern. Sie können sich von dem Standesamt, von dem die Geburt beurkundet wurde, eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Standesämter stellen aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Personenstandsurkunden können grundsätzlich nicht telefonisch angefordert werden. Ebenso sind persönliche Vorsprachen für Urkundenaustellungen leider nicht möglich. Sie können die gewünschte Urkunde einfach und unkompliziert über unser Serviceportal anfordern und vorab bezahlen. Ihre Urkunden können Sie auch persönlich vor Ort abholen, wenn Sie diese vorab im Serviceportal bestellt und dort "Abholung" ausgewählt haben. Sobald dort der Bearbeitungsstatus auf "abgeschlossen" gesetzt wurde, können Sie die Urkunde am nächsten Werktag an der Infotheke im Schloss Horst in Empfang nehmen. Urkunden online anfordern: Standesamt Online Für die Nutzung des Services ist eine kurze Registrierung für die Bund.ID notwendig. Für diese wird kein Personalausweis mit Online-Funktion benötigt! Wählen Sie hier die Registrierung mit Benutzernamen und Passwort. Die Bestellung der Urkunde(n) über das Serviceportal erleichtert uns erheblich die Arbeit und Sie gelangen wesentlich schneller an die gewünschte Urkunde(n). Dieses ist der hier vorrangige Weg der Urkundenanforderung. Anforderungen per Mail, Fax oder Brief werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet. Bitte beachten Sie: Die Urkundengebühr ist vorab zu bezahlen. Zurzeit stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung: - Giropay- PayPal Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Gelsenkirchen tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind. Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke benötigen oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei. Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen. Es besteht im Rahmen der Anforderung die Möglichkeit eventuelle Nachweise hochzuladen. Bei technischen Fragen zum Serviceportal wenden Sie sich bitte an hilfe-serviceportal@gelsenkirchen.de Bitte beachten Sie, dass seit 2009 Aufbewahrungsfristen für Personenstandsregister gelten. Diese sind wie folgt: Geburten: 110 Jahre Eheschließungen: 80 Jahre Sterbefälle: 30 Jahre Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstansregister Archivgut und werden von uns an das Institut für Stadtgeschichte abgegeben. Hier die Kontaktdaten: Institut für Stadtgeschichte (ISG) Munscheidstraße 14 45886 Gelsenkirchen Schicken Sie ein Mail an das ISG

    Online-Dienst

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100002_123931505

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
    • Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

    Zuständigkeit

    Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Schloss Horst - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Turfstraße 21

    45899 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 14:00Dienstag: 08:00 - 14:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:15Samstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091696166

    Fax: +492091696110

    E-Mail: urkunden@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der jeweilige Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es den Standesämtern nicht gestattet ist, Personenstandsurkunden an nichtberechtigte Personen auszuhändigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und -ort.
      • Name, Vorname der Eltern.
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden und begl. Abschriften, bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern: 14,00 EURO Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn diese Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr erhoben. Auskunft aus oder Einsicht in ein standesamtliches Personenstandsregister: 10,00 EURO Auskunt aus oder Einsicht in eine Sammelakte: 20,00 EURO

    Weitere Informationen

    Informationen zum internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Geburt, International, Eltern, Geburtsurkunde international, Ausland, Urkunde, Abstammungsurkunde, Entbindung, internationale Geburtsurkunde, Übereinkommen, Geburtsurkunde, Personenstandsurkunde, mehrsprachig, Geburtsschein, Registerausdruck, CIEC, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Nachweis, Geburtsregisterauszug, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsregister, Übereinkommen, CIEC, Standesamtsangelegenheit, Nachweis, International, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de