Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Hier erfahren Sie Näherers.

    Beschreibung

    Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt einer Person, Vor- und Familiennamen sowie Angaben zu den Eltern. Sie können sich von dem Standesamt, von dem die Geburt beurkundet wurde, eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

    Hinweise für Wegberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (auch international) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese im Standesamt anfordern. Dafür müssen Sie sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder anderem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Es können nur Urkunden für Personen ausgestellt werden, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder Fax anfordern. Wir senden Ihnen die gewünschte Urkunde mit einem Gebührenbescheid über die zu zahlenden Gebühren zu.

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunden (Geburts,- Heirats und Sterbeurkunden)

    ID: L100002_123798560

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
    • Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

    Zuständigkeit

    Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Wegberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    - Geburtsurkunde: Der/die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) geboren worden sein (nicht wohnhaft). - Eheurkunde: Der / die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) geheiratet haben. Sterbeurkunde: Der/die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) verstorben sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und -ort.
      • Name, Vorname der Eltern.
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Wegberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Benutzung der beim Standesamt geführten Personenstandsregister und der damit verbundenen Ausstellung von Personenstandsurkunden sind folgende Fristen vorgesehen: Geburtenregister der letzten 110 Jahre, Eheregister der letzten 80 Jahre, Sterberegister der letzten 30 Jahre. Begl. Archiv-Kopien aus Altregistern, Kopien aus Registern, die vor dem o. g. Zeitraum liegen, werden vom Stadtarchiv ausgestellt. Diese können Sie schriftlich dort beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Weitere Informationen

    Informationen zum internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Geburt, International, Eltern, Geburtsurkunde international, Ausland, Urkunde, Abstammungsurkunde, Entbindung, internationale Geburtsurkunde, Übereinkommen, Geburtsurkunde, Personenstandsurkunde, mehrsprachig, Geburtsschein, Registerausdruck, CIEC, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Nachweis, Geburtsregisterauszug, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsregister, Übereinkommen, CIEC, Standesamtsangelegenheit, Nachweis, International, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de