Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Hier erfahren Sie Näherers.

    Beschreibung

    Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt einer Person, Vor- und Familiennamen sowie Angaben zu den Eltern. Sie können sich von dem Standesamt, von dem die Geburt beurkundet wurde, eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung von Personenstandsurkunden Personenstandsurkunden, beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, das heißt Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes Mit der Bitte um Beachtung! Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen: Geburtsurkunden 110 Jahre Eheurkunden 80 Jahre Sterbeurkunden 30 Jahre Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen gegebenenfalls andere Gebühren an. Nähere Informationen erteilt das STADTARCHIV der Stadt Herzogenrath. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail: archiv@herzogenrath.de Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung (außer Archivgut) Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

    Online-Dienst

    Urkundenservice des Standesamtes

    ID: L100002_123158904

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
    • Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

    Zuständigkeit

    Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel ein Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen. Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und gegebenenfalls die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und -ort.
      • Name, Vorname der Eltern.
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Weitere Informationen

    Informationen zum internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Geburt, International, Eltern, Geburtsurkunde international, Ausland, Urkunde, Abstammungsurkunde, Entbindung, internationale Geburtsurkunde, Übereinkommen, Geburtsurkunde, Personenstandsurkunde, mehrsprachig, Geburtsschein, Registerausdruck, CIEC, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Nachweis, Geburtsregisterauszug, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsregister, Übereinkommen, CIEC, Standesamtsangelegenheit, Nachweis, International, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de