Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind zu Hause, also nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, geboren wird, handelt es sich um eine Hausgeburt.

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten. Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt eines Menschen, sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geburt. Sie enthält Angaben über die Namensführung sowie die Eltern des beurkundeten Kindes. Sie wird vom Standesamt der Geburtsstadt ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist die Eintragung im Geburtenregister, die ebenfalls durch das Standesamt erfolgt. Der Geburtsregisterauszug ist eine umfangreiche Erweiterung der Geburtsurkunde. Sie enthält alle Änderungen ab dem Tag der Geburt. Damit sind zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen, Namensänderungen oder Adoptionen gemeint. Die gewünschten Urkunden können online, schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache bestellt werden. Für die Berechtigung, eine Urkunde zu erhalten, gelten die allgemeinen Benutzungsvorschriften des Personenstandsrechts, d.h, der Antragstellende muss die Berechtigung zum Erhalt der Urkunde nachweisen.Wenn Sie eine Personenstandsurkunde per E-Mail anfordern möchten, können Sie dies unter standesamt@lage.de erledigen. Bitte teilen Sie in dieser E-Mail mit, welche Urkunde Sie für welchen Zweck benötigen, nennen Sie uns das Geburtsdatum (Geburtsurkunde), das Datum der Eheschließung (Eheurkunde) oder ein Sterbedatum, Sterbeort und den Namen des Verstorbenen (Sterbeurkunde) und teilen Sie auch Ihre Anschrift mit. Bitte fügen Sie eine Scan/eine Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass) als Anlage zur Mail bei. Sie erhalten eine E-Mail mit der Gebührenrechnung; nach Zahlungseingang erfolgt der Versand des bestellten Dokumentes an die von Ihnen angegebene Anschrift. Bestellung bei persönlicher Vorsprache: Wird die Urkunde bei persönlicher Vorsprache bestellt, ist das Standesamt bemüht, die Urkunde sofort zu fertigen. Die Aushändigung erfolgt nur an berechtigte Personen, die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Weitere Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich. Bestellung bei schriftlicher Vorsprache:Bei schriftlicher Anforderung oder über das Urkundenportal erfolgt der Versand der Urkunden im Vorkasseverfahren, d.h., nach Eingang Ihrer Urkundenbestellung erhalten Sie eine Gebührenrechnung - gern auch per E-Mail - mit einer Vorgangsnummer, die Sie bitte bei der Überweisung angeben. Bitte warten Sie vor der Überweisung wie angegeben unbedingt diese Rechnung ab, da Ihre Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer nicht zugeordnet werden kann. Nach Gutschrift des Gebührenbetrages erfolgt der Versand der Urkunden an die angegebene Postanschrift. Eine Zustellung an Postfächer ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde und -bescheinigung

    ID: L100002_123264711

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    das Standesamt des Geburtsortes

    Ansprechpartner

    Für Lage wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    Für die Anzeige einer Hausgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme beziehungsweise des Geburtshelfers über die Geburt,
    • gültiger Personalausweis, Pass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern,
    • wenn Sie als Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, zusätzlich:
      • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
      • Geburtsurkunden, wenn Ihre Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde hervorgehen,
    • wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zusätzlich:
      • Geburtsurkunde der Mutter,
      • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Geburtsurkunde des Vaters und Erklärung über Vaterschaftsanerkennung,
      • gegebenenfalls Sorgeerklärungen
    • wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
      • Nachweis über die Namensänderung

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben) gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern) gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Geburtsregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Lage geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv. Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bis zum 01.01.2009 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Diese sind heute als Geburtsurkunden verwendbar. Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld können nur einmal bei der Erstbeurkundung ausgestellt werden. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de