Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

    Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Geburtsurkunde
    • Internationale Geburtsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister
      • außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung
    • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, darin sind auf Wunsch keine Daten zu:
      • Geschlecht
      • den Eltern
      • einer Religionszugehörigkeit enthalten

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt Bünde führt die Geburtenregister der in Bünde geborenen Personen. In das Geburtenregister werden alle Änderungen zum Personenstand des Kindes eingetragen (z.B. Namensänderung des Kindes nach Eheschließung der Eltern, Adoption, etc.) Aus dem Geburtenregister werden Urkunden erstellt, z.B. eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck. Ein beglaubigter Ausdruck mit Hinweisen wird häufig im Zusammenhang mit einer Anmeldung zu Eheschließung benötigt.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde beantragen (Personenstandsurkunde)

    ID: L100002_122727569

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin

    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben) gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z.B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis der selben Eltern) gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers gegebenenfalls einen Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse Beim Onlineantrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor. Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht: Soll die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Geburtsort ist Bünde oder eines der Bünder Ortsteile (Ahle, Bustedt, Dünne, Ennigloh, Holsen, Hüffen, Hunnebrock, Muckum, Spradow, Südlengern oder Werfen). Die Person ist in den letzten 110 Jahren geboren. Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren: Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person) Ehegatten, Lebensparterin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter) Eltern, Großeltern, Urgroßeltern Kinder, Enkel, Urenkel Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird Andere Personen (z.B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z.B. Schreiben der anfordernden Stelle) Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben). Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung/- und entgegennahme vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Urkunden können Sie wie folgt beantragen: Online-Antrag Persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Standesamtes im Standesamt Die entsprechenden Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei der persönlichen Vorsprache im Standesamt zahlen Sie BAR oder mit EC-Karte; ACHTUNG KEINE KREDITKARTENZAHLUNG MÖGLICH. Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen. Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang und Legitimation Ihrer Person erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden. Jede Urkunde enthält auch die Geburtszeit. Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt: DIN A4 DIN A5

    Fristen

    keine

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Geburtsregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Bünde geführt. Danach befinden Sie sich im Stadtarchiv. Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Antrag: etwa eine Woche zuzüglich Postweg. Vorsprache vor Ort: mit Wartezeit / ggf. wird die Urkunde per Post zugesandt.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Geburtenregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt. Seit dem 01.01.2009 werden die Geburtenregister elektronisch geführt. Die Papierregister müssen seit dem 01.11.2022 bei Urkundenausstellung in die elektronischen Form übertragen werden. Bis zum 01.01.2009 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Diese sind heute als Geburtsurkunden verwendbar. Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld können nur einmal bei der Erstbeurkundung ausgestellt werden. Eine nachtägliche Ausstellung ist nicht möglich. Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bünde. Sie werden von dem Standesamt Bünde nicht berücksichtigt.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English