Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

    Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Geburtsurkunde
    • Internationale Geburtsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister
      • außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung
    • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, darin sind auf Wunsch keine Daten zu:
      • Geschlecht
      • den Eltern
      • einer Religionszugehörigkeit enthalten

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Ist Ihr Kind im Stadtgebiet Düren zur Welt gekommen, müssen Sie Ihr Kind beim Standesamt Düren anmelden. Sie erhalten in den Dürener Krankenhäusern nach Geburt Ihres Kindes eine Geburtsanzeige sowie eine Erklärung zum Namen. Diese Geburtsanzeige sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Namen werden zwingend zur Beurkundung der Geburt benötigt.Weiterhin benötigen wir die Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Bei ausländischen Eltern, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben, benötigen wir zudem den aktuellen Aufenthaltstitel. Die zusätzlich dazu benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Kindesmutter: Mutter verheiratet Geburtsurkunden beider Elternteile Eheurkunde der Eltern Mutter geschieden oder verwitwet Geburtsurkunden der Eltern des Kindes Eheurkunde über die Ehe der Mutter sowie Nachweis der Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten). Alternativ: einen aktuellen Eheregisterauszug, aus dem Auflösung der Ehe hervorgeht. Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, beim dem die Ehe beurkundet ist. Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung Mutter ledig Geburtsurkunden der Eltern des Kindes Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Bei einer postalischen Anmeldung genügt eine Kopie der Ausweisdokumente. Sie können die benötigten Unterlagen zur Beurkundung entweder postalisch an Standesamt DürenMarkt 252349 Düren senden oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Abgabe. Zur Terminvereinbarung Bitte beachten Sie: Bei der persönlichen Vorsprache prüfen wir, ob alle Unterlagen, die zur Beurkundung notwendig sind, vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt im Backoffice. Sie können die Urkunden nicht sofort mitnehmen. Zur Beurkundung müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Urkunden werden Ihnen dann zugesandt. Bitte sehen sie von Nachfragen ab. Geburtsurkunden Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden (für die Krankenversicherung, zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld), sowie je nach Wunsch eine oder mehrere gebührenpflichtige Geburtsurkunden. Das Standesamt veranlasst anschließend die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Zusammen mit der Geburtsanzeige wird man Ihnen ein Merkblatt aushändigen, sowie die Erklärung zum Namen des Kindes. Vornamenstatistik Falls Sie noch Inspiration bei der Auswahl des richtigen Namens suchen: Bei "Downloads" finden Sie die Namenstatistiken der letzten Jahrzehnte.

    Online-Dienst

    Geburt

    ID: L100002_127112507

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin

    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English