Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

    Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Geburtsurkunde
    • Internationale Geburtsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister
      • außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung
    • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, darin sind auf Wunsch keine Daten zu:
      • Geschlecht
      • den Eltern
      • einer Religionszugehörigkeit enthalten

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 23.05.2024 ist der komplette Verwaltungsbereich des Standesamtes innenstadtnah in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen umgezogen. Dieser Bereich ist barrierefrei erreichbar. Neugeborene: Anmeldung Sie möchten Ihr neugeborenes Kind anmelden? Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Anmeldung eines Neugeborenen nach der Geburt im Standesamt: Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern. Nach erfolgter Terminvereinbarung ist die Frist gewahrt. Büros für die Anmeldung Neugeborener: Standesamt Aachen, Bendelstraße 21, 52062 Aachen! Alle Räume sind barrierefrei! Soweit Sie der deutschen Sprache noch nicht gut verstehen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher zur Vorsprache mit! Dies kann ein Freund oder Freundin sein. Wichtig ist, dass die Person sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann! Für die Anmeldung Ihres Kindes, Folgetermine und alle weiteren Leistungen im Geburtenbuch ist eine Terminabsprache erforderlich! Der Termin ist online zu buchen! Mit der anschließenden Buchungsbestätigung erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die mitzubringenden Unterlagen. Hier kommen Sie zur Terminvergabe Sollten Sie keine digitale Möglichkeit zur Terminvergabe haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-1234 und geben Sie dort die notwendigen Daten mit Rückrufnummer und Bitte um Terminvergabe bekannt! Soll für die Namensführung des Kindes ein ausländisches Namensrecht gewählt werden, ist eventuell die Vorsprache beider Elternteile im Standesamt erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Rückfrage. Können die Unterlagen bei der Anmeldung der Geburt im Standesamt nicht vollständig vorgelegt werden, wird die Geburt eventuell nur vorläufig beurkundet! Wegen personellem Engpass ist es zur Zeit nicht möglich, dass das Standesamt die Dienstleistung der Vaterschaftsanerkennung bei Anmeldung eines Neugeborenen anbietet. Mögliche Alternativen und weitere Informationen erhalten Sie hier. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben, können Sie einen Termin beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule vereinbaren: Terminvergabe beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Vielen Dank! (Stand 29.07.2024)

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunden

    ID: L100002_124766922

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geburtenregister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Neue Adresse: Bendelstraße 21, 52062 Aachen Die Büros befinden sich Parterre und sind barrierefrei erreichbar. Anmeldung von im Stadtgebiet Aachen geborenen Kindern, Nachbeurkundung von Geburten im Ausland, Vaterschaftsfeststellung, Folgebeurkundungen Geburtenregister, Änderung der Reihenfolge der Vornamen, Erklärung zum Selbstbestimmungsgesetz Ein Termin ist notwendig! Bitte buchen Sie den Termin online! Mit der anschließenden Buchungsbestätigung erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die mitzubringenden Unterlagen. Hier kommen Sie zur Terminvergabe Sollten Sie keine digitale Möglichkeit zur Terminvergabe haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-1234 und geben Sie dort die notwendigen Daten mit Rückrufnummer und Bitte um Terminvergabe bekannt! Sobald der Termin online gebucht wurde, haben Sie die gesetzliche Frist von 7 Tagen bei der Anmeldung von Neugeborenen eingehalten, auch wenn Ihr Termin erst später ist. Das Standesamt Aachen bietet zur Zeit die Dienstleistung der Vaterschaftsanerkennung bei Anmeldung eines Neugeborenen nur in wenigen Ausnahmefällen an! Weitere Informationen und mögliche Alternativen erhalten Sie hier. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben, können sie einen Termin bei unserem Fachbereich Kinder, Jugend, und Schule vereinbaren. Da Sie damit gleichzeitig eine gemeinsame Sorgerklärung abgeben können, ist diese zu empfehlen! Sie müssen derzeit nur ca. 2 Wochen auf einen Termin warten. Für weiteres klicken Sie dann bitte auf Anerkennung Vaterschaft. Vielen Dank! Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine E-Mail an geburtenbuch@mail.aachen.de Sollten Sie keinen E-Mail-Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-0 und geben Sie dort Ihre Daten mit der Bitte um Weitergabe und Terminvergabe bekannt! Vielen Dank! (Stand 25.09.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: geburtenbuch@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand: 25.09.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Urkundenstelle

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Neue Adresse: Bendelstraße 21, 52062 Aachen Ausstellen von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister der Stadt Aachen (heutiges Ortsgebiet Stadt Aachen inklusive aller eingemeindeten Ortschaften/Gemeinden) Für die Anforderung von Personenstandsurkunden ist das Anlegen eines Servicekontos derzeit nicht erforderlich. Die Versendung der Urkunden erfolgt in der Reihenfolge des Posteingang und dauert aktuell aufgrund von unvorhergesehenen Personalausfällen derzeit ca. 10 - 12 Wochen. In Kürze erhalten wir personelle Verstärkung und erwarten dann wieder eine zügigere Bearbeitung. Bitte klicken Sie hier: Anforderung Personenstandsurkunden Wählen Sie Ihre gewünschte Urkunde aus dem Bereich Geburtenbuch/Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Sterbebuch aus und folgen Sie den Anweisungen. Wir schicken Ihnen die Urkunden dann per Post innerhalb der nächsten Wochen zu. Aufgrund einer Gesetzesänderung, sind die meisten standesamtlichen Urkunden zünftig nur noch in elektronisch nacherfasster Form zu erhalten. Da dies für das Standesamt einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet, werden die Urkunden derzeit nicht sofort ausgestellt. Bitte bestellen Sie die Urkunden in schriftlicher Form entweder über unser Onlineportal, per E-Mail (urkundenstelle@mail.aachen.de) oder schriftlich durch Postsendung. Falls Sie die Urkunden nicht über das Serviceportal bestellen, brauchen wir neben der Angabe über die gewünschte Urkunde eine Kopie/Scan/Foto Ihres Personalausweises/Reisepasses, Ihre Adresse und die Telefonnummer unter welcher Sie für Rückfragen zu erreichen sind. Wir bitte um Verständnis, dass angeforderte Urkunden zur Ahnenforschung derzeit keine Priorität haben und nur mit weiteren erheblichen Zeitverzögerungen bearbeitet werden können! Von Erinnerungsschreiben bitten wir Abstand zu nehmen, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, der die Bearbeitungszeit aller Vorgänge verzögert! Für Notfälle mit besonderer Dringlichkeit ist eine persönliche Vorsprache Montags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen, Raum 0.20 bzw. 0.21 möglich! Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis/Reisepass und eventuelle Vollmacht mit (soweit Sie die Urkunde für eine dritte Person zu besorgen haben)! Die Gebühr ist direkt vor Ort zu entrichten. Wir danken für Ihr Verständnis! (Stand 31.10.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3440

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: urkundenstelle@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin

    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Geburtstag, Standesamtsangelegenheiten, Sohn, Mutter, Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, Urkunde nachbestellen, Geburtszeit, Bescheinigung Geburt, Registerausdruck, internationale Geburtsurkunde, Geburtsschein, Entbindung, Standesamtsangelegenheit, Geburtsbeurkundung, Urkunde, Abstammungsurkunde, Geburtsanmeldung, internationale Geburtsurkunde, Geburtsurkunde international, Eltern, Geburt, Standesamt, Kind, Geburtsregisterauszug, Geburtsurkunde international, Vater, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Tochter, Anmeldung, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English