Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

    Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Geburtsurkunde
    • Internationale Geburtsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister
      • außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung
    • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, darin sind auf Wunsch keine Daten zu:
      • Geschlecht
      • den Eltern
      • einer Religionszugehörigkeit enthalten

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen. Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. Sie haben die Möglichkeit die Urkunde online oder nach Terminvereinbarung vor Ort zu beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Bereich "Verfahrensablauf".

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde

    ID: L100002_123328689

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin

    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Beantragung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters/der Vertreterin gegebenenfalls einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz.Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne desLebenspartnerschaftsgesetzes), Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder undEnkel), Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)§ 50 Personenstandsverordnung (PStV)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen. Online Sie können die Ausstellung online beantragen. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst der Urkundenbestellung: https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16233/showDie Urkunde wird Ihnen im Anschluss postalisch zugestellt. Vor Ort Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin und bringen Sie zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.Es ist auch möglich, dass eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragt. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Fristen

    keine

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich. Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English