• Selm (Landkreis Unna, Nordrhein-Westfalen)
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

Wenn Sie die erteilte Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO verloren haben oder diese Abhandengekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.

Beschreibung

Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 StVZO sind vom Fahrzeugführer im Original mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden. 

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Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

ID: L100002_138721994

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Sprache

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Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit abweichenden Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen für Reg.-Bez. Arnsberg

ID: L100002_121599003

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25

Adresse

Postanschrift

Seibertzstraße 1

59821 Arnsberg

Kontakt

Telefon Festnetz: 02931 82-0

Fax: 02931 82-2520

E-Mail: ausnahme70@bra.nrw.de

Version

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Bezirksregierung Arnsberg

Beschreibung

Dezernat 25

Adresse

Hausanschrift

Seibertzstraße 1

59821 Arnsberg

Kontakt

Telefon Festnetz: 02931 82-0

Fax: 02931 82-2520

E-Mail: ausnahme70@bra.nrw.de

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
  • (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
  • FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
  • Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/ unauffindbar ist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen),

§§ 11 f. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Verfahrensablauf

Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.

Der Antrag ist kurz zu begründen.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.

Kosten

Es fallen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GebOSt Auslagen an. Kostenhöhe (variabel): ab 0,50 EUR. Bemerkung: Die genaue Höhe der Ausla-gen ist im Einzelfall vom Bearbeitungsaufwand und Umfang (anzu-fertigende Kopien) der Genehmigung abhängig.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2023

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung verloren, Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen

Sprachversion

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