Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist,  können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

    Hinweise für Olpe: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Wenn Sie die erteilte Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO verloren haben oder diese Abhandengekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

    Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

    Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

    Hinweise für Olpe: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 StVZO sind vom Fahrzeugführer im Original mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden. 

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit abweichenden Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen für Reg.-Bez. Arnsberg

    ID: L100002_121599003

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25

    Adresse

    Postanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02931 82-0

    Fax: 02931 82-2520

    E-Mail: ausnahme70@bra.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Arnsberg

    Beschreibung

    Dezernat 25

    Adresse

    Hausanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02931 82-0

    Fax: 02931 82-2520

    E-Mail: ausnahme70@bra.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
    • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
    • Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
    • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
    • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht

    Hinweise für Olpe: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    • Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
    • (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
    • FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird

    Formulare

    Hinweise für Olpe: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
    • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.

    Hinweise für Olpe: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/ unauffindbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen),

    §§ 11 f. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Olpe: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.

    Der Antrag ist kurz zu begründen.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.

    Fristen

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

    Kosten

    Hinweise für Olpe: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Es fallen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GebOSt Auslagen an. Kostenhöhe (variabel): ab 0,50 EUR. Bemerkung: Die genaue Höhe der Ausla-gen ist im Einzelfall vom Bearbeitungsaufwand und Umfang (anzu-fertigende Kopien) der Genehmigung abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2024

    Stichwörter

    Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Ausnahmegenehmigung, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung verloren, Fahrzeuge, Verlustanzeige, Fahrzeugkombinationen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de