Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist,  können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

    Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

    Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    ID: L100002_125804182

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Detmold

    Beschreibung

    Dezernat 25

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 / 71-0

    Fax: 05231 / 71-1295

    E-Mail: ausnahme70@brdt.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksregierung Detmold - Dezernat 25 - Einzelbetriebserlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen (StVZO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Fax: 05231 71 1295

    Telefon Festnetz: 05231 71 2500

    E-Mail: ausnahme70@brdt.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
    • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
    • Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
    • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
    • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
    • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2024

    Stichwörter

    Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Ausnahmegenehmigung, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung verloren, Fahrzeuge, Verlustanzeige, Fahrzeugkombinationen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de