Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Beschreibung
Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 StVZO sind vom Fahrzeugführer im Original mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 1470
E-Mail: stvzo@brk.nrw.de
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
- (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
- FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/ unauffindbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 70 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- § 47 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen),
§§ 11 f. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Verfahrensablauf
Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.
Der Antrag ist kurz zu begründen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2023
Stichwörter
Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung verloren, Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen
Metainformation
- Ursprungsportal: Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige in Reg.-Bez. Köln
- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige in Reg.-Bez. Arnsberg
- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige in Reg.-Bez. Düsseldorf