Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Wenn Sie die erteilte Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO verloren haben oder diese Abhandengekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.

    Beschreibung

    Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 StVZO sind vom Fahrzeugführer im Original mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden. 

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    ID: L100002_138721994

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln - Dezernat 25

    Adresse

    Postanschrift

    Zeughausstraße 2-10

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 1470

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: stvzo@brk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Köln

    Beschreibung

    Dezernat 25 -Verkehr-

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstraße 2-10

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 1470

    E-Mail: stvzo@brk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
    • (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
    • FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/ unauffindbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen),

    §§ 11 f. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.

    Der Antrag ist kurz zu begründen.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.

    Kosten

    Es fallen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GebOSt Auslagen an. Kostenhöhe (variabel): ab 0,50 EUR. Bemerkung: Die genaue Höhe der Ausla-gen ist im Einzelfall vom Bearbeitungsaufwand und Umfang (anzu-fertigende Kopien) der Genehmigung abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung verloren, Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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