Sperrzeit Verkürzung

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig. Je nach Art der Veranstaltung, gibt es jedoch in verschiedenen Rechtsbereichen (z. B. Baurecht, Immissionsschutzrecht, Lebensmittelrecht, Straßenrecht u.v.m.) separate Anzeige- und Erlaubnispflichten, die ein/e Veranstalter*in beachten muss. Speziellere Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen- und Spezialmärkten notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren. Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung: Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Anzeige nach § 13 Trinkwasserverordnung Ausnahme von Verboten beim Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen - Zulassung Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr - Erteilung Fliegende Bauten - Abnahme Osterfeuer - Genehmigung Sperrzeit - Aufhebung Sperrzeit - Verkürzung Sperrzeit - Verlängerung Veranstaltung - Festsetzung Veranstaltung - Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

    Online-Dienst

    Veranstaltungserlaubnis nach §69 GewO

    ID: L100002_122984958

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Haan

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstr. 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Fax: 02129-911-590

    Telefon Festnetz: 02129-911-0

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-haan.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fragestellungen je nach Art der Veranstaltung, der Lage des Veranstaltungsorts und der erwarteten Besuchszahl recht umfangreich sind. In aller Regel wird es ferner notwendig sein, zusätzliche Nachweise (z. B. einen Lageplan) hochzuladen.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 69 Gewerbeordnung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Restaurant, Speisewirtschaften, Musikaufführungen, Lärm, Gastronomie, Gaststättenrecht, Außengastronomie, Schankwirtschaften, Veranstaltungen, Kneipen, Schaustellungen, Gaststätten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de