Sperrzeit Verkürzung

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. Für den Bereich der öffentlichen Vergnügungsstätten gelten die Zeiten von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen erteilt werden.Folgende Verkürzungen sind möglich:Für die Nächte Freitag/Samstag und Samtag / Sonntag auf 03.00 UhrFür die Nächte vor den gesetzlichen Feiertagen (mit Ausnahme der stillen Feiertage) auf 03.00 UhrFür die Nächte der übrigen Tage auf 02.00 UhrIn besonderen Einzelfällen, z.B bei Diskotheken und Nachtbars kann der Beginn der Sperrstunde auf 04.00 Uhr bzw. 05.00 Uhr festgesetzt werden.Bei von den Gaststätten ausgehenden Beeinträchtigungen für Bürger ist während der allgemeine Dienstzeit der Fachbereich 32 - Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve, außerhalb der allgemeinen Dienstzeit die Polizei zu benachrichtigen.Durch ordnungsbehördliche Verordnung wird der Beginn der Sperrzeit für folgende Nächte auf 03.00 Uhr festgesetzt:Tag der Arbeit von 30.04. zum 01.05.während der Kirmeszeit (Termine)Ortsteil Kleve: Samstag vor dem 1. Kirmessonntag bis einschl. 2. Kirmessonntag zum MontagÜbrige Ortsteile: Von Samstag bis einschl. Dienstag zum MittwochDurch ordnungsbehördliche Verordnung wird die Sperrstunde in folgenden Nächten aufgehoben:Sylvester vom 31.12. zum 01.01.Während der Karnevalstage:von Donnerstag zum Freitag (Altweiber)von Sonntag zum Montagvon Montag zum Dienstag

    Online-Dienst

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    ID: L100002_128232101

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gewerbewesen und -meldungen, Spezialmärkte, Gaststättenrecht und -konzession, Glücksspiele, Spielhallen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821/84-251

    Fax: 02821/84-402

    E-Mail: gewerbestelle@kleve.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Restaurant, Speisewirtschaften, Musikaufführungen, Lärm, Gastronomie, Gaststättenrecht, Außengastronomie, Schankwirtschaften, Veranstaltungen, Kneipen, Schaustellungen, Gaststätten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de