Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die GesetzesentwicklungUnter Sperrzeit ist grundsätzlich die Zeit zu verstehen, in der nicht geöffnet sein darf. Bis zum Jahr 2005 waren die Bundesländer dazu verpflichtet, in ihren Landesgesetzen Regelungen über Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten zu treffen. Seit dem Jahr 2005 kann jedes Bundesland frei entscheiden, ob es in ihrer Gaststättenverordnung entsprechende Regelungen über Sperrzeiten trifft. Die Bundesländer haben hier verschiedene Regelungen getroffen. Grundsätzlich besteht jedoch eine Tendenz zu einer Liberalisierung. Die Rechtslage in Nordrhein-WestfalenDas Bundesland Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise die Ermächtigung zur Festsetzung einer allgemeinen Sperrzeit grundsätzlich den örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Dies hat zur Folge, dass es keine für das Bundesland Nordrhein-Westfalen einheitlich geltende Sperrzeit gibt, vielmehr haben die einzelnen Kommunen verschiedene Regelungen getroffen.

    Online-Dienst

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    ID: L100002_128576954

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schlangen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    33189 Schlangen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05252/981134

    Fax: 05252/981222

    E-Mail: e.alberti@gemeinde-schlangen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Formulare

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veranstaltungserlaubnis - WSP.NRW

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sperrzeiten NRW

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Konsequenzen bei Missachtung der SperrzeitenBei Zuwiderhandlungen gegen die Sperrzeitregelung begehen sowohl der Gastwirt als auch der Gast eine Ordnungswidrigkeit. Der Gastwirt ist grundsätzlich für alle Störungen (insbesondere Lärmbelästigung) verantwortlich, die mit dem Betrieb seiner Gaststätte verbunden sind. In der Praxis ist dies häufig der Lärm, der von den vor der Gaststätte stehenden Gästen ausgeht. Hier haben die verschiedenen Ordnungsbehörden in der Vergangenheit oftmals eine Sperrzeitverlängerung als Lärmschutzmittel als das geeignete Mittel angesehen. Bestimmung von Sperrzeiten durch VerwaltungsaktDie Verkürzung oder die Verlängerung der Sperrzeit ergeht durch einen Verwaltungsakt. Sollten Sie sich entweder als Gewerbetreibender oder als Nachbar durch eine Verlängerung oder eine Verkürzung der Sperrzeit in Ihren Rechten verletzt fühlen, ist es wichtig hiergegen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf ist der Verwaltungsakt rechtskräftig und nicht mehr angreifbar. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de