Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Sperrzeiten gelten in Hennef: Schank- und Speisewirtschaften Beginn um 5.00 Uhr und Ende um 6.00 Uhr Öffentliche Vergnügungsstätten gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 1 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet Für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 22 Uhr beginnt und um 7 Uhr endet. Ausnahmegenehmigungen können im Rahmen einer Veranstaltungserlaubnis beantragt werden. Dies können Sie direkt online erledigen. Den Link finden Sie unter "Onlinedienstleistungen". Wenn Sie darüber hinaus Fragen zum Thema haben, finden Sie unsere Ansprechpersonen unter "Kontaktpersonen".

    Online-Dienst

    Sperrzeit § 18 Gaststättengesetz

    ID: L100002_123029312

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Amt für Zivil - und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02242/888508

    Fax: 02242888111

    E-Mail: barbara.rohe@hennef.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25b

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de