Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Immissionen sind u. a. auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen können. Entstehen die schädlichen Umwelteinwirkungen im privaten Bereich, z.B. durch Elektrogeräte oder beim Grillen, ist die jeweilige Stadt zuständig.

    Online-Dienst

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    ID: L100002_128576954

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02233/53-529

    Fax: 02233/53-573

    E-Mail: sbreuer@huerth.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Immissionsschutz/Landwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt (32)

    Beschreibung

    Knöllchen? Lärmbelästigung? Müllprobleme? Landeshundegesetz? Verkehrsangelegenheiten? Gewerbeangelegenheiten?Unter den Reitern Dienstleistungen und Kontakt finden Sie Infos und den richtigen Ansprechpartner mit Telefonnummer zu diesen und vielen weiteren Bereichen des Ordnungsamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Prüfung der persönlichen Voraussetzungen sind erforderlich: Konzessionsantrag Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung, bei ausländischen Gewerbetreibenden zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis Nutzungsnachweis (Pachtvertrag, Eigentumsnachweis) polizeiliches Führungszeugnis der Beleg-Art O Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Beleg-Art 9 Gesundheitszeugnis oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelkammer Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes der Wohnsitzgemeinde Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts Handelt es sich beim Antragsteller um eine juristische Person, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische als auch für die vertretungsberechtigte(n) natürliche(n) Person(en) vorzulegen.Zur Prüfung der räumlichen Voraussetzungen sind erforderlich: Grundrisszeichnung, amtlicher Lageplan, Baubeschreibung, Schnittzeichnung Stellungnahme der Bauaufsicht Stellungnahme der Feuerwehr (vorbeugender Brandschutz) Stellungnahme des Lebensmittelkontrolleurs

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gaststättengesetzes (GastG) Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern keine Hinderungsgründe bestehen, erfolgt die Erteilung der endgültigen Erlaubnis ca. 6-12 Wochen nach Antragstellung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Konzessionsantrag ist gebührenpflichtig, auch bei Zurücknahme des Antrages. Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Werden die schädlichen Umwelteinwirkungen von gewerblichen Unternehmen verursacht, ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Rhein-Erft-Kreis ist u. a. verantwortlich für Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z.B. Windenergieanlagen, Feuerungsanlagen, Umspannwerke, Lackieranlagen, Biogasanlagen, Bitumenmischanlagen u.s.w. Überwachung von Anlagen und Betrieben nach immissionsrechtlichen Bestimmungen Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen im gewerblich-wirtschaftlichen Bereich Durchführung von Lärmmessungen Erteilung landesimmissionsschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen in der Nachtzeit Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zu Baugenehmigungen der Städte Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de