Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Immissionen sind u. a. auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen können. Entstehen die schädlichen Umwelteinwirkungen im privaten Bereich, z.B. durch Elektrogeräte oder beim Grillen, ist die jeweilige Stadt zuständig.

    Online-Dienst

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    ID: L100002_128576954

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Elsdorf - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Gladbacher Straße 111

    50189 Elsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02274/709106

    Fax: 02274/709118

    E-Mail: gewerbestelle@elsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Elsdorf

    Beschreibung

    Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gladbacher Str. 111

    50189 Elsdorf

    Kontakt

    Fax: 02274709-118

    Telefon Festnetz: 02274709-106

    E-Mail: sfrach@elsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Immissionsschutz/Landwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Elsdorf: Sperrzeit Aufhebung

    Links § 18 Gaststättengesetz (GastG) [http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html]

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Werden die schädlichen Umwelteinwirkungen von gewerblichen Unternehmen verursacht, ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Rhein-Erft-Kreis ist u. a. verantwortlich für Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z.B. Windenergieanlagen, Feuerungsanlagen, Umspannwerke, Lackieranlagen, Biogasanlagen, Bitumenmischanlagen u.s.w. Überwachung von Anlagen und Betrieben nach immissionsrechtlichen Bestimmungen Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen im gewerblich-wirtschaftlichen Bereich Durchführung von Lärmmessungen Erteilung landesimmissionsschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen in der Nachtzeit Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zu Baugenehmigungen der Städte Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de