Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
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Gaststättenangelegenheiten
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Ansprechpartner
Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 413541-32399
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8399
Telefon Festnetz: 0241 432-8330
erforderliche Unterlagen
Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
- Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen.
- Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
Kosten
45,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022
Stichwörter
Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen