Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gaststättenerlaubnis (dauerhaft)Wer einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG). Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit des Antragsstellenden sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen. Außerdem muss der Betrieb die baurechtlichen, lebensmittelrechtlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Informationen bezüglich der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt bzw. erhalten Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprachen in der hiesigen Dienststelle. Wollen Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb übernehmen, kann Ihnen die Fortführung dieses Gaststättenbetriebes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht länger als 3 Monate erteilt werden, kann aber auch darüber hinaus verlängert werden, sofern ein gewichtiger Grund vorliegt. Beabsichtigen Sie lediglich alkoholfreie Getränke und / oder zubereitete Speisen zu verabreichen, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei. Erlaubnisfreie Gaststätten benötigen jedoch ebenfalls eine gültige Baugenehmigung des zuständigen Fachbereichs Bauaufsicht sowie eine Gewerbeanmeldung, bevor der Betrieb aufgenommen werden kann. Für den Betrieb eines Freiluftausschankes auf öffentlicher Fläche benötigen Sie neben der Gaststättenerlaubnis zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.Gestattung (vorübergehende Gaststättenerlaubnis)Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn er an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft.Hinweise:Sollten Sie den Alkoholausschank im Rahmen einer Veranstaltung im Freien planen, so muss außerdem gegebenenfalls ein Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung beim Ordnungsamt gestellt werden.Sollte die Veranstaltung in einem Festzelt durchgeführt werden, setzen Sie sich bitte mit dem hiesigen Fachbereich Bauaufsicht in Verbindung.

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    Gaststättenangelegenheiten

    ID: L100002_124767906

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Blondelstr. 9-21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 024143232230

    Fax: 0241/43233001

    E-Mail: genehmigungveranstaltungen@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Beschreibung

    Email-Kontakt der jeweiligen Dienstleistungen: Teamleitung: FB32-320Teamleitung@mail.aachen.de Allgemeines Gewerberecht: FB32-320allgemeinesGewerberecht@mail.aachen.deGaststättenangelegenheiten: FB32-320gaststaetten@mail.aachen.deGewerbemeldungen: FB32-320gewerbemeldestelle@mail.aachen.deGlückspielwesen: FB32-320gluecksspielwesen@mailaachen.deNichtraucherschutz: FB32-320nichtraucherschutz@mail.aachen.deProstituiertenschutzgesetz: FB32-320prostschutzgesetz@mail.aachen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8399

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de