Sperrzeit Verlängerung

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schutz der Nachtruhe gilt gemäß § 9 Abs. 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.Von dem gesetzlich normierten Gebot der Nachtruhe können Ausnahmen erteilt werden.

    Online-Dienst

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    ID: L100002_121835205

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Viersen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Kontakt

    Fax: 02162/101-544

    Telefon Festnetz: 02162/101-644

    E-Mail: gewerbe@viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein. Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Restaurant, Gaststätten, Veranstaltungen, Speisewirtschaften, Musikaufführungen, Kneipen, Schaustellungen, Gastronomie, Außengastronomie, Schankwirtschaften

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de