Sperrzeit Verlängerung

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung vom 26. September 2001 beschlossen, für Gaststätten und Kinobetriebe (Lichtspielhäuser) auch die letzte Sperrstunde aufzuheben. Danach dürfen alle Betriebe, die dem Gaststättenrecht unterliegen, also auch alle Trinkhallen und Imbissstuben an allen Tagen in der Woche rund um die Uhr betrieben werden. Mit dem Betrieb dürfen aber keine Störungen für Dritte, insbesondere nicht während der Nachtruhezeit verbunden sein (siehe Immissionsschutz). Spielhallen und andere Vergnügungsstätten Spielhallen und andere Vergnügungsstätten müssen zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr geschlossen sein. Diese Regelung gilt im Land Nordrhein-Westfalen gleichermaßen nach der Gewerberechtsverordnung, als auch nach dem Gesetz zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrages. Die Erteilung von Ausnahmen ist ausdrücklich nicht zugelassen.

    Online-Dienst

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    ID: L100002_128576956

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Fax: 02018832242

    Telefon Festnetz: 02018832206

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Eine Übersicht über Ihre Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 18 Gaststättengesetz

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Restaurant, Gaststätten, Veranstaltungen, Speisewirtschaften, Musikaufführungen, Kneipen, Schaustellungen, Gastronomie, Außengastronomie, Schankwirtschaften

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de