Realgewerbeberechtigung Erteilung

    Realgewerbeberechtigung beantragen

    Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.

    Beschreibung

    Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

    Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist benötigen Sie eine Gaststättenkonzession. Neben den Gaststättenkonzessionen können bei erlaubnisbedürftigen Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen, z.B. bei Vereinsfesten, unter erleichterten Voraussetzungen Gestattungen erteilt werden.

    Online-Dienst

    Gaststättengewerbe

    ID: L100002_123329616

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit müssen Sie der zuständigen Behörde folgende Unterlagen vorlegen: einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis) - Belegart "O", einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9", eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben habe, eine Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben, für juristische Personen: Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister. Ihre fachliche Eignung weisen Sie durch folgende Unterlagen nach: einen Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr.4 Gaststättengesetz (auf diesen Nachweis kann die zuständige Behörde für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis verzichten) oder einen Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz in Verbindung mit deren Anlage 3,2bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis. Weiterhin benötigt werden: Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, maßstabsgerechte Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung, Einrichtungsplan des Betriebes (Bestuhlungsplan), eine Baugenehmigung, einen Pacht- oder Kaufvertrag in Kopie, bei Antragstellung durch eine vertretende Person: Vollmacht, ggf. ein Schallschutzgutachten, ggf. ein Lüftungsgutachten. Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, diese werden der Behörde direkt übersandt. Sie müssen deshalb in Ihrem Antrag die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und den Verwendungszweck angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/ Bürgerdienste bereit gestellten Online-Verfahren beantragt werden. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie, dass die zuständige Stelle im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Antragstellung.

    Voraussetzungen

    Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Damit Ihnen die Gaststättenerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie: Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft. Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3. Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie nur beantragen, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte unverändert übernehmen wollen (nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung). Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten noch an der Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden. Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen. Um eine vorläufige Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgendes nachweisen: Ihre persönliche Zuverlässigkeit, ggf. Ihre fachliche Eignung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 Gaststättengesetz (GastG) § 4 Gaststättengesetz (GastG) § 14 Gaststättengesetz (GastG)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de