Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).
Beschreibung
Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.
Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO).
Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung.
Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG)
Sollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) der Stadt Espelkamp erforderlich.
Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.
Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.
Vorläufige Erlaubnis nach § 11 des Gaststättengesetzes (GastG)
Wird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis muss zusätzlich beantragt werden.
Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG)
Voraussetzung für die Erteilung der Gestattung ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Stellvertretungserlaubnis nach § 9 des Gaststättengesetzes (GastG)
Für einen Betrieb Ihres erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
Anzeige zur Weiterführung des Gewerbes nach § 10 des Gaststättengesetzes (GastG)
Ihr(e) Ehe- oder Lebenspartner(in) ist verstorben und verfügte vor dem Tod über eine bestandskräftige Gaststättenerlaubnis?
Sofern Ihre(e) Ehe- oder Lebenspartner(in) verstorben ist und vor dem Tod über eine bestandskräftige Gaststättenerlaubnis verfügte, können Sie ebenso wie minderjährige Erben, Nachlassverwalter oder –pfleger sowie Testamentsvollstrecker die Gaststätte ohne Beantragung einer auf Sie lautenden Erlaubnis weiterführen.
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zuständige Stelle
Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt. Die gaststättenrechtlichen Gestattungen werden in allen Ländern von den Kommunen, Verbandsgemeinden oder den kreisfreien Städten erteilt.
Ansprechpartner
Stadt Espelkamp
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Kern-Platz 1
32339 Espelkamp
Kontakt
E-Mail: info@espelkamp.de
1.3.1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Kern-Platz 1
32339 Espelkamp
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
- Unterrichtung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3
Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
- Gaststättengesetz (GastG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
- Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
- Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 03.12.2020
Stichwörter
Gewerbe, Wirtschaftserlaubnis, Reisegewerbe, Reisegewerbekarte, Konzession, Volksfeste, Gaststättenbetrieb, Ausschank, Gaststättenerlaubnis, Speisewirtschaft, Schankwirtschaft, Alkoholausschank, Gaststätte, Schankerlaubnis, Gewerbe ausüben, Gaststättenkonzession, Konzession für Gaststätten, Gaststättengestattung, Ausschankgenehmigung, Märkte, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Gaststättengewerbe betreiben, stehende Veranstaltungen, Vorläufige Erlaubnis, Kirmes, Vorübergehende Gestattung, Baukantine, Gaststättengewerbe Gestattung, Imbissbude, Weihnachtsmarkt