Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.  

    Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO). 

    Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung. 

    Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis. 

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Sie benötigen jedoch nicht für jede Tätigkeit im Gaststättengewerbe eine Erlaubnis. Grundsätzlich gilt: Sobald Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Lebensmittelüberwachung und der Bauaufsicht angefordert. Für bestimmte Maßnahmen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb vielleicht vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Gaststätte betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.Es empfiehlt sich, die baurechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären.Bei einer änderungsfreien Übernahme besteht für Sie die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis zu beantragen. Diese können Sie erhalten, wenn der Antrag, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt Antragsteller) und der Pachtvertrag vorliegt. Die bisherige Gaststätte darf jedoch nicht länger als 1 Jahr geschlossen sein. Sollten Sie gewerblich, d. h. gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich i. V. m. einem anderen Gewerbe, alkoholische Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten und ähnlichen Aktionen an Dritte abgeben, benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).

    Online-Dienst

    Gaststättenerlaubnis beantragen (auch vorläufig oder vorübergehend)

    ID: L100002_122761489

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt. Die gaststättenrechtlichen Gestattungen werden in allen Ländern von den Kommunen, Verbandsgemeinden oder den kreisfreien Städten erteilt.

    Ansprechpartner

    Stadt Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 1

    32756 Detmold

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    7.2.30 Team Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-8710

    Fax: 05231 977-523

    E-Mail: gewerbe@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
    • Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist. 
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister

    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein. 

    • Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG 

    Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK) erforderlich. 

    • Führungszeugnis nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde; Belegart 0). Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt.  

    Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. 

    • Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person. Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9). 

    Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. 

    • Gewerbezentralregisterauszug juristische Person 

    Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.

    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)

    Die Auskunft ist bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde zu beantragen. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

    • Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche). 

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vom Antragsteller sind folgende Unterlagen beizubringen: aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes) aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes) aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller) Unterrichtungsnachweis; diese Unterrichtung - sofern nicht bereits vorhanden - wird in der Industrie- und Handelskammer, Leonardo-da-Vinci-Weg 2, Tel: 05231 76010 durchgeführt. Der Antragsteller muss sich mit der IHK wegen eines Termins selbst in Verbindung setzen. Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://wis.ihk.de/ihk/detmold.html Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zust. Gesundheitsamt der Personen - sofern nicht bereits vorhanden) Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Lagerräume etc.) in 3-facher Ausfertigung Beschreibung der Räume (ist im Antrag einzutragen) Kopie des Pachtvertrages Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes) Sollte der Betrieb durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden, so wird die juristische Person selbst Erlaubnisinhaber und Gewerbetreibender. In diesem Fall sind von der GmbH folgende Unterlagen vorzulegen: Gewerbezentralregisterauszug (zust. Einwohnermeldeamt des Firmensitzes) aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt des Firmensitzes) Handelsregisterauszug Für jeden Geschäftsführer werden zusätzlich die oben genannten Unterlagen benötigt. Ist für die Führung des Betriebes ein Betriebsleiter vorgesehen, der nicht Geschäftsführer ist, so hat die GmbH für diesen zusätzlich eine Stellvertretererlaubnis gemäß § 9 Gaststättengesetz zu beantragen. Auch hierbei werden die o.a. Unterlagen für den Stellvertreter benötigt. Sollte der Betrieb in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben werden, werden die oben genannten Unterlagen für jeden Gesellschafter benötigt, da für jede Person eine gesonderte Erlaubnis erteilt wird. Für die vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) kann der Antrag formlos gestellt werden.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie  

    • persönlich zuverlässig sein,  
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)  
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister  
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen 
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage3 

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) 

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlaubnis - § 2 Gaststättengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__2.html vorläufige Erlaubnis - § 11 Gaststättengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__11.html Anzeige der Gewerbetätigkeit - § 14 Gewerbeordnung http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html Gestattung - § 12 Gaststättengesetz (GastG) http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html Gebühren - § 14 Abs. 1 Satz 1 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) in der z.Z. geltenden Fassung § 9 Abs. 1 Satz 1 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) in der z.Z. geltenden Fassung https://recht.nrw.de/lmi i.V.m. Tarifstelle 10.1.1.14.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=21165

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gem. § 4 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) können vom Antragssteller zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangt werden, wenn sie für die Bearbeitung und Beurteilung des Antrages von Bedeutung sein können.Mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeiten ist das Gewerbe gem. § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen.Da die Prüfung der Unterlagen und die Erteilung der Erlaubnis einen gewissen Vorlauf erfordern, empfiehlt es sich daher frühzeitig (mindestens einen Monat vor der geplanten Eröffnung) den Gaststättenantrag zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis möglich. Für diese fallen weitere Gebühren an.

    Fristen

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Märkte, Konzession, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Gaststätte, Baukantine, Gaststättengestattung, Gaststättenerlaubnis, Konzession für Gaststätten, Gewerbe ausüben, Gaststättengewerbe Gestattung, Schankerlaubnis, Vorläufige Erlaubnis, Ausschank, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Gaststättenbetrieb, Wirtschaftserlaubnis, Imbissbude, stehende Veranstaltungen, Gaststättengewerbe betreiben, Gaststättenkonzession, Gewerbe, Weihnachtsmarkt, Vorübergehende Gestattung, Volksfeste, Reisegewerbekarte, Ausschankgenehmigung, Reisegewerbe, Alkoholausschank, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Kirmes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English