Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.  

    Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO). 

    Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung. 

    Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis. 

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlaubnis zum dauerhaften Alkoholausschank Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft / Speisewirtschaft) und der Betrieb der Öffentlichkeit oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.Erlaubnisfreier Betrieb Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig. Zu beachten ist jedoch, dass eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) Sollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis der Stadt Löhne erforderlich. Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von einer anderen Person übernommen werden soll. Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafé etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter bzw. jede geschäftsführende Gesellschafterin einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt. Vorläufige Erlaubnis nach § 11 des Gaststättengesetzes (GastG) Wird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person änderungsfrei übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis muss zusätzlich beantragt werden. Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) Voraussetzung für die Erteilung der Gestattung ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Stellvertretungserlaubnis nach § 9 des Gaststättengesetzes (GastG) Für einen Betrieb Ihres erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Anzeige zur Weiterführung des Gewerbes nach § 10 des Gaststättengesetzes (GastG) Ihr Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin ist verstorben und verfügte vor dem Tod über eine bestandskräftige Gaststättenerlaubnis? Sofern Ihr Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin verstorben ist und vor dem Tod über eine bestandskräftige Gaststättenerlaubnis verfügte, können Sie ebenso wie minderjährige Erben und Erbinnen, Nachlassverwalter und -verwalterinnen, Nachlasspfleger und -pflegerinnen sowie Testamentsvollstrecker und -vollstreckerinnen die Gaststätte ohne Beantragung einer auf Sie lautenden Erlaubnis weiterführen. Dies ist der Erlaubnisbehörde jedoch unverzüglich anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Gaststättengewerbe Erlaubnisse

    ID: L100002_123359300

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt. Die gaststättenrechtlichen Gestattungen werden in allen Ländern von den Kommunen, Verbandsgemeinden oder den kreisfreien Städten erteilt.

    Ansprechpartner

    Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
    • Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist. 
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister

    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein. 

    • Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG 

    Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK) erforderlich. 

    • Führungszeugnis nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde; Belegart 0). Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt.  

    Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. 

    • Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person. Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9). 

    Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. 

    • Gewerbezentralregisterauszug juristische Person 

    Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.

    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)

    Die Auskunft ist bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde zu beantragen. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

    • Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche). 

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anträge bzw. Anzeigen im Gaststättengewerbe können wie folgt vorgenommen werden online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Die für eine vorläufige oder endgültige Erlaubnis vorzulegenden Unterlagen können je nach Fallkonstellation individuell und umfangreich sein. Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei Abgabe des Antrages zur Gaststättenerlaubnis mit vorzulegen bzw. nachzureichen; Nr. 1 bis 7 müssen immer vorgelegt werden; auch für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis: Personalausweis in Kopie bzw. bei Ausländern ein Nachweis des Ausländeramtes über die Erlaubnis der selbständigen Tätigkeit Führungszeugnis / Belegart 0 oder bei in Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein "Europäisches Führungszeugnis" nach § 30 b BZRG. Das Führungszeugnis ist beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen und muss uns direkt zugehen. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister / Belegart 9 Der Gewerbezentralregisterauszug ist beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen und muss uns direkt zugestellt werden. Falls der Antragsteller eine juristische Person ist, wird zusätzlich ein Auszug von der vertretungsberechtigten Person benötigt. Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, wird zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der vertretungsberechtigten Person benötigt.Bitte wenden Sie sich hierfür an das Finanzamt Ihres Wohnsitzes bzw. bei juristischen Personen an das für den Firmensitz zuständige Finanzamt. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis Erhältlich im Vollstreckungsportal, siehe Rubrik "weiterführende Links" Pacht- bzw. Kaufvertrag oder ein Mietvertrag der Gaststätte Belehrung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz Erhältlich beim Gesundheitsamt des Kreises Herford, siehe Rubrik "weiterführende Links" Folgende Unterlagen sind für die Erteilung nach § 2 GaststättenG erforderlich, können jedoch innerhalb der Gültigkeit der vorläufigen Erlaubnis nachgereicht werden: Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des LebensmittelrechtsErhältlich bei der IHK Bielefeld, siehe Rubrik "weiterführende Links" Aktueller Grundrissplan in zweifacher Ausfertigung Auf dem Plan müssen alle Räume und Flächen des Gaststättenbetriebes gem. Raumverzeichnis ersichtlich sein. Handelsregisterauszug, wenn die Gaststättenerlaubnis von einer juristischen Person beantragt wird; ein Gesellschaftsvertrag bei einer GbR. Bei Außenbewirtung: Lageplan des Grundstückes in zweifacher Ausfertigung. Die bewirtschaftete Fläche ist einzuzeichnen. Bei Neueinrichtung oder Nutzungsänderung: Baugenehmigung oder Nutzungsänderung Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen angefordert werden. Bei Rückfragen oder in Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte das zuständige Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie  

    • persönlich zuverlässig sein,  
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)  
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister  
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen 
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage3 

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) 

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gaststättengesetz (GastG) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW).

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Märkte, Konzession, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Gaststätte, Baukantine, Gaststättengestattung, Gaststättenerlaubnis, Konzession für Gaststätten, Gewerbe ausüben, Gaststättengewerbe Gestattung, Schankerlaubnis, Vorläufige Erlaubnis, Ausschank, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Gaststättenbetrieb, Wirtschaftserlaubnis, Imbissbude, stehende Veranstaltungen, Gaststättengewerbe betreiben, Gaststättenkonzession, Gewerbe, Weihnachtsmarkt, Vorübergehende Gestattung, Volksfeste, Reisegewerbekarte, Ausschankgenehmigung, Reisegewerbe, Alkoholausschank, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Kirmes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English