Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.  

    Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO). 

    Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung. 

    Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis. 

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Ausschank von Getränken und/oder zur Abgabe von Speisen aus besonderem Anlass bzw. die Ausnahme vom Erfordernis der Reisegewerbekarte wird benötigt, um z. B. bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest, Geschäftsjubiläum oder einer Geschäftseröffnung Speisen und Getränke abgeben zu dürfen bzw. Waren feilzubieten. Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten der Fall. Inhaberinnen bzw. Inhaber von Reisegewerbekarten, die als Tätigkeit das Feilbieten von alkoholischen Getränken beinhalten, benötigen keine gesonderte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.

    Online-Dienst

    Gewerbe - Vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass gemäß § 12 Gaststättengesetz (Gestattung) / Ausnahme vom Erfordernis der Reisegewerbekarte gemäß § 55 a Gewerbeordnung

    ID: L100002_122693127

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt. Die gaststättenrechtlichen Gestattungen werden in allen Ländern von den Kommunen, Verbandsgemeinden oder den kreisfreien Städten erteilt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt HeepenTeam Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: bezirksamt.heepen@bielefeld.de

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    Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt BrackwedeTeam Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5214

    E-Mail: bezirksamt.brackwede@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Senne

    Beschreibung

    Bezirksamt Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Straße 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5577

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bezirksamt.senne@bielefeld.de

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    Bezirksamt Sennestadt

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    Bezirksamt Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5651

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bezirksamt.sennestadt@bielefeld.de

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    Bezirksamt Jöllenbeck

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    Bezirksamt Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3453

    E-Mail: bezirksamt.joellenbeck@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Gewerberechtliche Verfahren Erlaubnisse

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, GewerbeAbteilung Gewerberechtliche VerfahrenErlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8409

    E-Mail: gewerbe-erlaubnis@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
    • Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist. 
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister

    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein. 

    • Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG 

    Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK) erforderlich. 

    • Führungszeugnis nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde; Belegart 0). Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt.  

    Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. 

    • Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person. Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9). 

    Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. 

    • Gewerbezentralregisterauszug juristische Person 

    Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.

    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)

    Die Auskunft ist bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde zu beantragen. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

    • Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche). 

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Maßstabsgerechter Lageplan (1:500 oder 1:1000) mit eingezeichneten Ständen, Fluchtwegen, Tischen etc. Der onlineKartendienst der Stadt Bielefeld bietet die Möglichkeit, Ausschnitte als PDF- oder PNG-Datei maßstabsgerecht zu generieren. Gegebenenfalls eine Liste der Standbetreiberinnen und Standbetreiber (Name, Anschrift, Ansprechpersonen, Benennung der Angebote, z. B. Burger, alkoholische Getränke) Sofern die Standbetreiberinnen bzw. Standbetreiber im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, reichen Sie bitte von den Reisegerwerbekarten eine Kopie ein.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie  

    • persönlich zuverlässig sein,  
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)  
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister  
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen 
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage3 

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Siehe Antragsunterlagen Vorliegen eines besonderen Anlasses, wie z. B. ein Jubiläum, Sportwerbewoche, Geschäftseröffnung, Sommerfest, etc.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) 

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) § 55 a Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie online oder persönlich stellen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Fristen

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Dauer der Erlaubnis/Ausnahme ist begrenzt. In der Regel nicht länger als 4 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung sollte mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei kurzfristigen Anträgen kann eine abschließende Bearbeitung nicht garantiert werden.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Märkte, Konzession, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Gaststätte, Baukantine, Gaststättengestattung, Gaststättenerlaubnis, Konzession für Gaststätten, Gewerbe ausüben, Gaststättengewerbe Gestattung, Schankerlaubnis, Vorläufige Erlaubnis, Ausschank, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Gaststättenbetrieb, Wirtschaftserlaubnis, Imbissbude, stehende Veranstaltungen, Gaststättengewerbe betreiben, Gaststättenkonzession, Gewerbe, Weihnachtsmarkt, Vorübergehende Gestattung, Volksfeste, Reisegewerbekarte, Ausschankgenehmigung, Reisegewerbe, Alkoholausschank, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Kirmes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English