Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.   

    Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO).  

    Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung.  

    Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.  

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle. Der Unterrichtungsnachweis nach § 4 GaststättenG wird von der IHK Nord-Westfalen ausgestellt. Er dient als Nachweis, dass der/die Antragsteller/in über die notwendigen, lebensmittelrechtlichen Kenntnisse verfügt und mit ihnen als vertraut gelten kann. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK Gelsenkirchen, Tel: 0209/3880. Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
    Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle. Der Unterrichtungsnachweis nach § 4 GaststättenG wird von der IHK Nord-Westfalen ausgestellt. Er dient als Nachweis, dass der/die Antragsteller/in über die notwendigen, lebensmittelrechtlichen Kenntnisse verfügt und mit ihnen als vertraut gelten kann. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK Gelsenkirchen, Tel: 0209/3880. Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

    Online-Dienst

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    ID: L100002_128576993

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt. Die gaststättenrechtlichen Gestattungen werden in allen Ländern von den Kommunen, Verbandsgemeinden oder den kreisfreien Städten erteilt.

    Ansprechpartner

    Stadt Haltern am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Fax: 02364 933 181

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Fax: 02364 933 181

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Fax: 02364 933 181

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist.
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister

    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein.  

    • Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG

    Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK) erforderlich.  

    • Führungszeugnis nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde; Belegart 0). Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt.

    Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.  

    • Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person. Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).

    Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.  

    • Gewerbezentralregisterauszug juristische Person

    Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.

    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)

    Die Auskunft ist bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde zu beantragen. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

    • Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche).

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Genehmigungserteilung: Antragsformular Unterrichtungsnachweis der IHK Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Auszug aus dem Gewerbezentalregister zur Vorlage bei einer Behörde Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes Bescheinigung in Steuersachen der Wohnsitzgemeinde bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug Lagepläne in dreifacher Ausfertigung Grundrisszeichnungen in dreifacher Ausfertigung Kopie des Pachtvertrages/Eigentumsnachweis Erklärung des Eigentümers über den bau- und brandschutzrechtlichen Zustand der Betriebsstätte Erklärung des Mieters/Pächters über den bau- und brandschutzrechtlichen Zustand der Betriebsstätte Der Antragsteller muss zudem zuverlässig sein.
    Für Genehmigungserteilung: Antragsformular Unterrichtungsnachweis der IHK Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Auszug aus dem Gewerbezentalregister zur Vorlage bei einer Behörde Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes Bescheinigung in Steuersachen der Wohnsitzgemeinde bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug Lagepläne in dreifacher Ausfertigung Grundrisszeichnungen in dreifacher Ausfertigung Kopie des Pachtvertrages/Eigentumsnachweis Erklärung des Eigentümers über den bau- und brandschutzrechtlichen Zustand der Betriebsstätte Erklärung des Mieters/Pächters über den bau- und brandschutzrechtlichen Zustand der Betriebsstätte Der Antragsteller muss zudem zuverlässig sein.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • persönlich zuverlässig sein,
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) 

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abhängig von Art und Umfang der Konzession
    Abhängig von Art und Umfang der Konzession

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Märkte, Gewerbe ausüben, Märkte, Imbissbude, Baukantine, Gaststättengestattung, Gewerbe ausüben, Vorübergehende Gestattung, Konzession für Gaststätten, Gaststättenerlaubnis, Gaststättengewerbe Gestattung, Gaststättengewerbe betreiben, Gaststättenerlaubnis, Gaststättengewerbe Gestattung, Vorübergehende Gestattung, stehende Veranstaltungen, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Ausschankgenehmigung, stehende Veranstaltungen, Schankerlaubnis, Kirmes, Gaststätte, Vorläufige Erlaubnis, Gewerbe, Konzession für Gaststätten, Gaststättenkonzession, Ausschankgenehmigung, Schankwirtschaft, Volksfeste, Gaststättengewerbe betreiben, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Weihnachtsmarkt, Imbissbude, Schankerlaubnis, Alkoholausschank, Alkoholausschank, Speisewirtschaft, Gaststättenkonzession, Speisewirtschaft, Weihnachtsmarkt, Gaststätte, Ausschank, Schankwirtschaft, Gaststättenbetrieb, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Reisegewerbekarte, Reisegewerbe, Konzession, Baukantine, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Volksfeste, Gaststättenbetrieb, Ausschank, Gaststättengestattung, Vorläufige Erlaubnis, Kirmes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English