Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig

    Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig

    Sie möchten eine Gaststätte mit Alkoholausschank von einer anderen Person übernehmen? Um den Gaststättenbetrieb ohne zeitliche Unterbrechung weiterzuführen, können Sie zunächst eine vorläufige Erlaubnis beantragen, die später durch die endgültige Erlaubnis ersetzt wird.

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis.   

    Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie - um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen - unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Der Antrag auf Erteilung der endgültigen Erlaubnis muss bereits gestellt sein oder zumindest zeitgleich mit dem Antrag auf Erteilung der vorläufigen Erlaubnis gestellt werden. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.  

    Es handelt sich um ein Gaststättengewerbe, wenn Sie gewerblich  

    • Getränke verabreichen (Schankwirtschaft) oder
    • zubereitete Speisen verabreichen (Speisewirtschaft), und

    der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.   

    Nur wenn Sie alkoholische Getränke anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnispflichtig. Wenn Sie jedoch ausschließlich alkoholfreie Getränke sowie zubereitete Speisen anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.  

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort ausgegeben werden, benötigt dazu eine Gaststättenerlaubnis. Eine Übersicht aller Unterlagen, die für die Beantragung dieser Erlaubnis erforderlich sind, haben wir Ihnen unten auf dieser Seite zusammengestellt. Für den Verkauf von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass, zum Beispiel bei Sportveranstaltungen, Zeltfeiern und Ausstellungen oder bei einem Tag der offenen Tür, wird eine sogenannte Gestattung benötigt. Für die Erteilung einer solchen vorübergehenden Erlaubnis genügt in der Regel ein schriftlicher Antrag. Wichtig: Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.

    Online-Dienst

    Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen

    ID: L100002_128576992

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt.

    Ansprechpartner

    Stadt Verl

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Straße 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Zum Aufgabenbereich des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gehören das Standesamt sowie die umfangreichen Verwaltungstätigkeiten des Bürgerservice, der im Erdgeschoss im Eingangsbereich des Rathauses zu finden ist. Im ersten Obergeschoss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsamtes zu Fragen in Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, zur Hundehaltung oder zu Verkehrsangelegenheiten sowie bei Problemen mit Lärm oder anderen Immissionen zur Verfügung. Weiterhin umfasst der Fachbereich die Bereiche Feuerwehr und Rettungsdienst. Abgerundet wird das Aufgabenspektrum durch die über die reine Eigenverantwortung hinausgehenden Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von überörtlichen Wahlen und der Kommunalwahlen sowie durch die im Auftrag des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durchzuführenden statistischen Erhebungen verschiedenster Art.Für den Eigenbetrieb Ostwestfalenhalle Kaunitz werden die Vermietung der Ostwestfalenhalle Kaunitz und die Organisation des Hobbymarktes, des Wochenmarktes sowie der Kirmes "Verler Leben" übernommen. Auch die Kontrollen im ruhenden Verkehr und auf öffentlichen Plätzen, die Überwachung und Durchsetzung zahlreicher Gesetze, die Organisation der Straßenreinigung und die Bewirtschaftung der Friedhofskapelle in Verl gehören zum Aufgabenkatalog.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen der zuständigen Behörde folgende Unterlagen vorlegen (es handelt sich um dieselben Unterlagen, die bei der endgültigen Gaststättenerlaubnis eingereicht werden müssen):

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Aufenthaltstitel, wenn Sie Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes sind
    • Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis) (Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten, ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Das Führungszeugnis wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der zuständigen Stelle oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben

    Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, diese werden der Behörde direkt übersandt. Sie müssen deshalb in Ihrem Antrag die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und den Verwendungszweck angeben.

    Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/Bürgerdienste bereit gestellten Online-Verfahren beantragt werden.

    Die Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

    Ihre fachliche Eignung weisen Sie durch folgende Unterlagen nach:

    • Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach §4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (auf diesen Nachweis kann die zuständige Behörde für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis verzichten) oder
    • Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) in Verbindung mit deren Anlage 3.

    Beachten Sie, dass die zuständige Stelle im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Antragstellung.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für eine Gaststättenerlaubnis werden benötigt: schriftlicher Antrag (bei Ihrem Ansprechpartner erhältlich) Polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und dessen Ehepartner (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen) Gewerbezentralregisterauszug für den Antragsteller und dessen Ehepartner (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen) Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer Bauzeichnungen, Lageplan Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (durch das Gesundheitsamt) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bei angemieteten Betriebsräumen: Miet- bzw. Pachtvertrag bei Übernahme eines Betriebes: Verzichtserklärung des Vorgängers Für die Erteilung einer Gestattung ist in der Regel lediglich ein schriftlicher Antrag erforderlich.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Gaststättenerlaubnis

    Voraussetzungen

    Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie nur beantragen, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte unverändert übernehmen wollen (nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung). Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten noch an der Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden.

    Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die (endgültige) Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen. 

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie

    • persönlich zuverlässig sein und
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 2 Gaststättengesetz (GastG)
    • § 11 GastG
    • § 4 Gaststättengesetz (GastG)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 Gaststättengesetz (GastG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klag

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Ihren Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.  

    Beantragen Sie zeitgleich eine Gaststättenerlaubnis für den endgültigen Betrieb Ihrer Gastwirtschaft. Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.  

    Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wird.  

    Wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.  

    Fristen

    Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird i.d.R. bis zu 3 Monate befristet. 

    Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben.

    Der Beginn der erlaubten Tätigkeit muss gleichzeitig der zuständigen Behörde angezeigt werden (Gewerbeanmeldung). 

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnis wird Ihnen nicht erteilt, wenn eine bauliche Veränderung stattgefunden hat, der Betrieb länger als 1 Jahr geschlossen war oder es sich um eine Neuerrichtung handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Schankerlaubnis, stehende Veranstaltungen, Gaststätte, Ausschank, Vorläufige Gaststättenerlaubnis, Gaststättenkonzession, Gaststättengewerbe betreiben, Gaststättenerlaubnis, Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig, Konzession, stehende Veranstaltungen, Gewerbe ausüben, Schankwirtschaft, Gaststättenbetrieb, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Reisegewerbekarte, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Gaststättengewerbe betreiben, Alkoholausschank, Ausschank, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Gewerbe, Alkoholausschank, Schankerlaubnis, Konzession für Gaststätten, Gaststätte, Ausschankgenehmigung, Neukonzession, Speisewirtschaft, Konzession für Gaststätten, Ausschankgenehmigung, Gaststättenbetrieb, Neukonzession, Schankwirtschaft, Gewerbe ausüben, Speisewirtschaft, Wirtschaftserlaubnis, Vorläufige Gaststättenerlaubnis, Reisegewerbe, Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig, Gaststättenerlaubnis, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Gaststättenkonzession

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de