Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.

    Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.

    Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig

    •  im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder
    •  im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.

    Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Betrieb grundsätzlich jedermann zugänglich ist.

    Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich

    • alkoholfreie Getränke,
    • unentgeltliche Kostproben,
    • zubereitete Speisen oder
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

    verabreichen.

    Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen (§ 14 des Gaststättengesetzes [GastG]).

    Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.

    Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.

    Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.

    Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (§11 GastG). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.

    Eine Erlaubnis zur Stellvertretung (§ 9 GastG) sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben, ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Das bedeutet, sie ist nur dann erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.Die Erlaubnis wird auch dann benötigt, wenn die Gaststätte von einer anderen Person übernommen worden ist, da eine solche Erlaubnis nicht nur auf das Objekt, sondern auch auf die Person bezogen ist. Wollen Sie eine erlaubnisbedürftige Gaststätte übernehmen, kann Ihnen die Fortführung dieser Gaststätte bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gem. § 11 GastG gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht länger als drei Monate erteilt werden, kann jedoch verlängert werden, sofern ein gewichtiger Grund vorliegt. Außerdem können Sie für Ihre*n Stellvertreter*in eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.Die Eröffnung Ihres Gaststättenbetriebes mit Alkoholausschank darf erst dann erfolgen, wenn Sie im Besitz der Erlaubnis sind! Im Rahmen der Erlaubniserteilung wird insbesondere die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person überprüft. Die hierfür einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Merkblatt. Wann wird keine Gaststättenerlaubnis benötigt? Eine Gaststättenerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn Sie Nur alkoholfreie Getränke Unentgeltliche Kostproben Zubereitete Speisen oder In Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen wollen. Auch erlaubnisfreie Gaststätten benötigen ebenfalls eine Gewerbeanmeldung. Für die Anmeldung einer erlaubnisfreien Gaststätte müssen zudem bestimmte Unterlagen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit eingereicht werden. Diese entnehmen Sie bitte den beigefügten Merkblättern. Weitere GenehmigungenBei einem neuen Betrieb (auch wenn es sich um eine erlaubnisfreie Gaststätte handelt) sind gegebenenfalls noch weitere Genehmigungen (z.B. eine Baugenehmigung) erforderlich. Diese sind vor Beantragung der Gaststättenerlaubnis einzuholen. Grundsätzlich können sich Anforderungen bei jedem Objekt unterscheiden.

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    Gaststättenangelegenheiten

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gaststättenbehörde ist, je nach Ort, in dem die Gaststätte betrieben wird, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Antragstellung.

    Ansprechpartner

    Stadt Düren

    Adresse

    Hausanschrift

    Wirteltorplatz 7

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe und Städtischer Ordnungsdienst

    Beschreibung

    In der Abteilung Gewerbe und städtischer Ordnungsdienst werden Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen, Sondernutzungen und Maßnahmen nach dem PsychKG behandelt.Bei Gewerbeangelegenheiten handelt es sich u.a. um die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerben und der Kontrolle von Gewerbebetrieben. Weiterhin werden gewerberechtliche Erlaubnisse z.B. für den Betrieb von Gaststätten, Spielhallen und zum Abrennen von Feuerwerken erteilt. Die Abteilung überwacht die Beachtung jugendschutz- und ladenschutzrechtlicher Bestimmungen und führt Gewerbeuntersagungsverfahren durch. Darüber hinaus ist die Gewerbeabteilung verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Dürener Wochenmarktes. In der Abteilung ist der Sitz der zentralen Ansprechpartnerin für Veranstaltungen, die die Veranstaltungen in der Stadt Düren koordiniert und beaufsichtigt. Sondernutzungen sind Nutzungen des öffentlichen Raumes (Straßen, Plätze usw.) über den Gemeingebrauch hinaus, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Maßnahmen nach dem PsychKG beinhalten u.a. die zwangsweise Unterbringung von psychisch Kranken in die Landesklinik. Der "städtische Ordnungsdienst" sorgt im gesamten Stadtgebiet Dürens für das Einhalten der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der städtische Ordnungsdienst ist Ansprechpartner für die Bevölkerung und wehrt Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wirteltorplatz 7

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Gaststättenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
    • Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag oder Satzung 
    • IHK-Nachweis (§ 4 des Gaststättengesetzes [GastG]). Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, die durch die IHK bestätigt worden ist.
    • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
    • Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume)

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2, 11 GastG

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat VIIB3 am 07.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gaststättenrichtlinie, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättenkonzession, Konzession für Gaststätten, Ausschankgenehmigung, Volksfeste, Veranstaltungen, Alkoholausschank Weihnachtsmarkt, Gaststättenbetrieb, Schankerlaubnis, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Märkte, Gaststättengestattung, Gaststättenerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English