Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Unterrichtung für Gastwirte

    Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

    Beschreibung

    Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

    Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

    Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

    Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

    Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden. Der Erlaubnis bedarf nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht. Die erforderlichen Unterlagen sind dem Informationsblatt zu entnehmen. Es wird jedoch vor Antragstellung dringend die Kontaktaufnahme zur Gewerbemeldestelle empfohlen! Sie erreichen uns persönlich oder auch telefonisch zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten:Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

    Online-Dienst

    Gaststättengewerbe

    ID: L100002_123089787

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Herne-Mitte

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular
    • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
    • Schriftform: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    - keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
    • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
    • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

    Fristen

    Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schanklizenz, Alkoholausschank, Kneipe, Konzession, Gaststätten, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Lebensmittelschulung, Restaurant, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Gaststättenerlaubnis, Hygiene, Lebensmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de