Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Unterrichtung für Gastwirte

    Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

    Beschreibung

    Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

    Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

    Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

    Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

    Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlaubnis zum dauerhaften AlkoholausschankEin Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft/Speisewirtschaft) und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.Erlaubnisfreier BetriebWerden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig.Erlaubnispflichtiger BetriebSollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis der Gemeinde erforderlich.Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.Vorläufige ErlaubnisWird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden.Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    Erlaubnis zum dauerhaften AlkoholausschankEin Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft/Speisewirtschaft) und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.Erlaubnisfreier BetriebWerden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig.Erlaubnispflichtiger BetriebSollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis der Gemeinde erforderlich.Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.Vorläufige ErlaubnisWird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden.Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    Erlaubnis zum dauerhaften AlkoholausschankEin Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft/Speisewirtschaft) und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.Erlaubnisfreier BetriebWerden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig.Erlaubnispflichtiger BetriebSollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis der Gemeinde erforderlich.Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.Vorläufige ErlaubnisWird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden.Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    Erlaubnis zum dauerhaften AlkoholausschankEin Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft/Speisewirtschaft) und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.Erlaubnisfreier BetriebWerden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig.Erlaubnispflichtiger BetriebSollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis der Gemeinde erforderlich.Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.Vorläufige ErlaubnisWird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden.Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    Erlaubnis zum dauerhaften AlkoholausschankEin Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft/Speisewirtschaft) und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.Erlaubnisfreier BetriebWerden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig.Erlaubnispflichtiger BetriebSollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis der Gemeinde erforderlich.Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.Vorläufige ErlaubnisWird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden.Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
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    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Bürger- & Verwaltungsservice

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    Hausanschrift

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Vorabentrichtung der Gebühr für die Erlaubnis ggf. Brandschaubericht Gewerbeanmeldung Personalausweis - Ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme EU-Angehörige) benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigen. Grundrissplan in 2-facher Ausfertigung mit Flächenberechnung Pachtvertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes Führungszeugnis (Belegart 0) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Wird die Gaststättenerlaubnis für eine juristische Person beantragt, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung einzureichen.
    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Vorabentrichtung der Gebühr für die Erlaubnis ggf. Brandschaubericht Gewerbeanmeldung Personalausweis - Ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme EU-Angehörige) benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigen. Grundrissplan in 2-facher Ausfertigung mit Flächenberechnung Pachtvertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes Führungszeugnis (Belegart 0) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Wird die Gaststättenerlaubnis für eine juristische Person beantragt, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung einzureichen.
    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Vorabentrichtung der Gebühr für die Erlaubnis ggf. Brandschaubericht Gewerbeanmeldung Personalausweis - Ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme EU-Angehörige) benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigen. Grundrissplan in 2-facher Ausfertigung mit Flächenberechnung Pachtvertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes Führungszeugnis (Belegart 0) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Wird die Gaststättenerlaubnis für eine juristische Person beantragt, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung einzureichen.
    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Vorabentrichtung der Gebühr für die Erlaubnis ggf. Brandschaubericht Gewerbeanmeldung Personalausweis - Ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme EU-Angehörige) benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigen. Grundrissplan in 2-facher Ausfertigung mit Flächenberechnung Pachtvertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes Führungszeugnis (Belegart 0) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Wird die Gaststättenerlaubnis für eine juristische Person beantragt, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung einzureichen.
    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Vorabentrichtung der Gebühr für die Erlaubnis ggf. Brandschaubericht Gewerbeanmeldung Personalausweis - Ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme EU-Angehörige) benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigen. Grundrissplan in 2-facher Ausfertigung mit Flächenberechnung Pachtvertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes Führungszeugnis (Belegart 0) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Wird die Gaststättenerlaubnis für eine juristische Person beantragt, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung einzureichen.
    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Vorabentrichtung der Gebühr für die Erlaubnis ggf. Brandschaubericht Gewerbeanmeldung Personalausweis - Ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme EU-Angehörige) benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigen. Grundrissplan in 2-facher Ausfertigung mit Flächenberechnung Pachtvertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes Führungszeugnis (Belegart 0) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Wird die Gaststättenerlaubnis für eine juristische Person beantragt, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung einzureichen.

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular
    • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
    • Schriftform: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    - keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
    • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
    • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

    Fristen

    Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schanklizenz, Alkoholausschank, Kneipe, Konzession, Gaststätten, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Lebensmittelschulung, Restaurant, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Gaststättenerlaubnis, Hygiene, Lebensmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de