Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Unterrichtung für Gastwirte

    Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

    Beschreibung

    Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

    Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

    Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

    Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

    Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Ausschank von alkoholfreien Getränken und unentgeltlicher Kostproben sowie der Betrieb von Kantinen sind erlaubnisfrei. Eine Gaststättenerlaubnis wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek, Speisewirtschaft etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt. Beschränkt sich die gastronomische Leistung auf den Ausschank alkoholischer Getränke, ohne dass gleichzeitig auch zubereitete Speisen abgegeben werden, so ist eine Gaststättenerlaubnis für die Betriebsart der Schankwirtschaft zu beantragen (Ausschankerlaubnis). Berücksichtigen Sie bitte auch, dass sich die zu erfüllenden Anforderungen 1. an Sie als Gastwirtin oder Gastwirt,2. an Ihr Betriebskonzept und/oder3. an die von Ihnen ausgesuchten Betriebsräume grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden können. Es handelt sich um ein Gaststättengewerbe, wenn Sie gewerblich 1. Getränke verabreichen (Schankwirtschaft) oder2. zubereitete Speisen verabreichen (Speisewirtschaft) und3. der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Wenn Sie Ihren Gastronomiebetrieb zu einem bestimmten Anlass betreiben möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen "Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes" stellen. Diesen Antrag finden Sie auch unter der Verlinkung zum Wirtschaft-Service-Portal.NRW. Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie - um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen - unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.

    Online-Dienst

    Gaststättengewerbe (Erlaubnisse)

    ID: L100002_121899816

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Beschreibung

    Zuständig für Auskunftssperren, Meldeangelegenheiten, Personalausweise und Reisepässe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen einer Gewerbeanzeige (Gaststätte MIT und OHNE Alkoholausschank) sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen: Formular zur Gewerbeanmeldung Personalausweis Für juristische Personen: Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister Bei Anzeige durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht Ggf. Erlaubnisurkunde (nicht obligatorisch, aber Voraussetzung für die Aufnahme des Gewerbes) Ggf. Aufenthaltserlaubnis (nicht obligatorisch, aber ggf. Voraussetzung für die Aufnahme des Gewerbes) Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens (Gaststätte MIT Alkoholausschank) sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen: Personalausweis Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung Baugenehmigung und Schlussabnahme Pachtvertrag in Kopie; die Bruttopacht muss erkennbar sein Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben Führungszeugnis der Belegart O Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts Für juristische Personen: Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung Bei Antragstellung durch eine/n Vertreter:in: Vollmacht Ggf. Aufenthaltserlaubnis Weiterhin benötigt werden: Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, maßstabsgerechte Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung, Einrichtungsplan des Betriebes (Bestuhlungsplan), eine Baugenehmigung, einen Pacht- oder Kaufvertrag in Kopie, bei Antragstellung durch eine/n Vertreter/in: Vollmacht, ggf. ein Schallschutzgutachten, ggf. ein Lüftungsgutachten. Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage beim Gewerbeamt der Gemeinde Alfter zu beantragen, diese werden dem Amt direkt übersandt. Sie müssen deshalb in Ihrem Antrag die genaue Anschrift des Gewerbeamtes der Gemeinde Alfter und den Verwendungszweck angeben. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie, dass das Gewerbeamt der Gemeinde Alfter im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Antragstellung.

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular
    • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
    • Schriftform: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    - keine besonderen Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Damit Ihnen die Gaststättenerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie: Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister geprüft. Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i. V. m. deren Anlage 3. Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie nur beantragen, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte unverändert übernehmen wollen (nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung). Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten noch an der Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden. Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen. Um eine vorläufige Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie auch Ihre persönliche Zuverlässigkeit sowie ggf. Ihre fachliche Eignung nachweisen. Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 3 Anmeldeoptionen: Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2 Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtliche Grundlagen für eine Erlaubnis: § 2 Gaststättengesetz (GastG) § 4 Gaststättengesetz (GastG) § 5 Gaststättengesetz (GastG) § 23 Gaststättengesetz (GastG) § 6a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) Rechtliche Grundlagen für eine Schanklizenz: § 2 Abs. 1 S. 1 Gaststättengesetz (GastG) Rechtliche Grundlagen für eine vorläufige Erlaubnis: § 2 Gaststättengesetz (GastG) § 4 Gaststättengesetz (GastG) § 11 Gaststättengesetz (GastG)

    Verfahrensablauf

    Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
    • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
    • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

    Fristen

    Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gaststättenerlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (ca. vier Wochen vor Betriebsbeginn) ist daher erforderlich. Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird i. d. R. bis zu drei Monate befristet. Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben. Der Beginn der erlaubten Tätigkeit muss gleichzeitig dem Gewerbeamt der Gemeinde Alfter angezeigt werden (Gewerbeanmeldung).

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neben der Beantragung der dauerhaften oder vorläufigen Gaststättenerlaubnis können auch die verwandten Anträge "Gaststättengewerbe Gestattung", "Gaststättengewerbe dauerhafte oder vorübergehende Anzeige", "Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz - dauerhafte oder befristete Erteilung", "Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz - Anzeige der Beendigung der Stellvertretertätigkeit", "Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des/der Erlaubnisinhaber/in" über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bei der Gemeinde Alfter gestellt werden.

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schanklizenz, Alkoholausschank, Kneipe, Konzession, Gaststätten, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Lebensmittelschulung, Restaurant, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Gaststättenerlaubnis, Hygiene, Lebensmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de