Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl "95" im Führerschein ab. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und bundesweit ausgestellt wird. Den Antrag auf Erstausstellung oder Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises können Sie persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder direkt bei der Führerscheinstelle oder dem Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke stellen. Bitte bringen Sie dazu die erforderlichen Unterlagen mit. Eine Neu-Ausstellung wegen Verlust/Diebstahl oder Beschädigung des Fahrerqualifizierungsnachweises ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke mögich.

    Online-Dienst

    Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    ID: L100002_123515264

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-29000

    E-Mail: strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis oder Reisepass Führerschein Nachweis der abgeschlossenen Grundqualifikation (soweit eine Grundqualifikation erforderlich ist) bzw. Nachweis der aktuellen Weiterbildung über insgesamt 35 Stunden ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Frontansicht)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Grundqualifikation wird erworben durch: erfolgreiche Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer,oder Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werde. Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (z. B. Fahrschule) durchgeführt. Die Dauer der Weiterbildung beträgt insgesamt 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, die in einzelnen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Unterrichtseinheiten erteilt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (BKrFQG) Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV)

    Fristen

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein der D-Klassen ab dem 10.09.2008 erstmals erwerben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Danach haben alle 5 Jahre Weiterbildungen zu erfolgen. vor dem 10.09.2008 erstmals erworben haben, müssen nur eine Weiterbildung besuchen. Diese ist bis spätestens zum 10.09.2013 nachzuweisen. Die Weiterbildung ist dann alle 5 Jahre zu wiederholen. Fahrer, die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein der C-Klassen (auch C1/C1E) ab dem 10.09.2009 erstmals erwerben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Danach haben alle 5 Jahre Weiterbildungen zu erfolgen. vor dem 10.09.2009 erstmals erworben haben, müssen nur eine Weiterbildung besuchen. Diese ist bis spätestens zum 10.09.2014 nachzuweisen. Die Weiterbildung ist dann alle 5 Jahre zu wiederholen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 05.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, D-Klassen, Gewerbliche Nutzung, Weiterbildung, Berufskraftfahrerin, Ausstellung, Fahrerqualifizierungsnachweis, Grundqualifikation, C-Klassen, Schlüsselzahl 95, FQN, Fahrerlaubnis, Beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English