Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 10.09.2008 müssen Kraftfahrer für den gewerblichen Personenverkehr (Klassen D1, D1E, D und DE) und seit dem 10.09.2009 Kraftfahrer für den gewerblichen Güterkraftverkehr (Klassen BE 79.06, C1, C1E, C und CE) zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine sogenannte "Grundqualifikation" bzw. "Weiterbildung" nachweisen. Wer Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis ist, diese jedoch nicht gewerblich nutzt, muss keine Weiterbildung nachweisen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird seit Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und hat die Eintragung der Schlüsselzahl "95" in den Führerschein abgelöst. Dabei handelt es sich um eine Karte, welche dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl "95" in den Führerschein nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen. Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister speichert: In Deutschland ausgestellte Fahrerqualifizierungsnachweise (ab dem 23. Mai 2021); Teilnahmebescheinigungen (ab dem 25. Oktober 2021) zu Grundqualifikationen, beschleunigten Grundqualifikationen, Weiterbildungen und anderen speziell abgeschlossene Maßnahmen. Die Datenmeldung zu Fahrerqualifizierungsnachweisen erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH nach Versand des Dokuments. Die Datenmeldung zu Teilnahmebescheinigungen erfolgt nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung bzw. des Unterrichts durch eine Industrie- und Handelskammer oder durch eine anerkannte Ausbildungsstätte. Wichtig: Papierbescheinigung gemäß der Anlagen 3 und 4 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) die nach dem 02.12.2022 ausgestellt wurden, sind nicht mehr anerkennungsfähig und müssen abgelehnt werden.

    Online-Dienst

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    ID: L100002_123907605

    Online erledigen

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    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

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    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

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    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis / Schlüsselzahl 95

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    für die Erstausstellung und Erneuerung bei Änderung oder Beschädigung: 32,50€ für die Ersatzausstellung bei Verlust / Diebstahl: 36,90€ zuzüglich für Expressbestellung: 17,10€ zuzüglich für die Zustellung ins EU-Ausland: 1,10€ zuzüglich für die Anrechnung anderer abgeschlossener Aus-/Weiterbildungen: 7,00€

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 05.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, D-Klassen, Gewerbliche Nutzung, Weiterbildung, Berufskraftfahrerin, Ausstellung, Fahrerqualifizierungsnachweis, Grundqualifikation, C-Klassen, Schlüsselzahl 95, FQN, Fahrerlaubnis, Beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English