Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Hinweise für Weeze: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Bereich Güterkraftverkehr zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung benötigt. Diese wird durch den sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.Diesen Antrag können Sie im Bürgerservice der Gemeinde Weeze stellen und wird von dort nach Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen, an die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve weitergeleitet. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung erfolgt die Antragstellung direkt bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve in Kleve.

    Online-Dienst

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    ID: L100002_139239324

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2025

    Technisch geändert am 19.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Information

    Adresse

    Hausanschrift

    Cyriakusplatz 13/14

    47652 Weeze

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 12:30Donnerstag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:00; Montag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 12:30Donnerstag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (2837) 910-0

    E-Mail: meldeamt@weeze.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2025

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Hinweise für Weeze: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bereits eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C/CE oder D/DE besitzen.Benötigte Unterlagenvollständig ausgefüllter Antraggültiger Personalausweis oder Reisepassaktueller Führerscheinein biometrisches LichtbildNachweis über die Grundqualifikation. Sofern die Grundqualifikation mehr als 5 Jahre zurückliegt - Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung, falls diese noch nicht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Weeze: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beantragen Sie Ihre Fahrerkarte rechtzeitig, da die Gemeinde Weeze keinen Einfluss auf den Bearbeitungsprozess ausüben kann.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Weeze: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung mit Direktversand innerhalb von Deutschland: 32,50€ Ausstellung im Expressverfahren (Aushändigung bei der Fahrerlaubnisbehörde): 37,90€

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 05.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Weiterbildung, Führerschein, D-Klassen, C-Klassen, Gewerbliche Nutzung, Beschleunigte Grundqualifikation, Schlüsselzahl 95, Fahrerqualifizierungsnachweis, Berufskraftfahrerin, FQN, Fahrerlaubnis, Grundqualifikation, Berufskraftfahrer, Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024