Ausbildungsförderung Beratung
Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen? Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Zuständig ist immer das Amt der Universität, an der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten
Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle
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Ausbildungsförderung Beratung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Metelen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Rathaus ist zu den nachfolgenden Besuchszeiten erreichbar:montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr,montags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhrdonnerstags von 14:00 Uhr - 18:00 UhrFür das jobcenter/SGB II gelten folgende Öffnungszeiten:montags, mittwochs, freitags von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr,donnerstags von 14:00 Uhr - 18:00 Uhrund nach Terminvereinbarung!Die Gemeindeverwaltung öffnet donnerstags immer ohne vorherige Terminvergabe. An den weiteren Tagen ist der Einlass von Besucher:innen mit entsprechender Terminvereinbarung gewünscht. Bürger/innen, die für montags, dienstags, mittwochs und freitags einen Termine gebucht haben, werden bevorzugt behandelt.Für die Offenlagen gem. §13 Abs. 2 i.V. mit §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gelten abweichende Zeiten nach Rücksprache mit einer/einem Mitarbeiter:in des Fachbereiches 4 / Bau- und Umweltdienste unter der Telefonnummer 02556 89-43 oder 02556 89-0.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021
Stichwörter
Bafögberatung, Bafögberatung, BaföG