Ausbildungsförderung Beratung

    Ausbildungsförderung Beratung

    Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen? Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Zuständig ist immer das Amt der Universität, an der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geförderte Ausbildungsgänge weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt. Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

    Online-Dienst

    BAföG: Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz

    ID: L100002_123694521

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50-32 BAföG

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-5247

    Fax: 0212 290-749362

    E-Mail: bafoeg@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten Einkommensteuerbescheid Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres, die Leistung wird einkommensabhängig gewährt

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Bafögberatung, Bafögberatung, BaföG

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de