Ausbildungsförderung Beratung
Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen? Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Zuständig ist immer das Amt der Universität, an der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten
Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Ausbildungsförderung BAföG
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 201 8851155
Telefon Festnetz: +49 201 88-51355
Rechtsgrundlage(n)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021
Stichwörter
Bafögberatung, Bafögberatung, BaföG