Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

    Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.

    Beschreibung

    Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Wer hat Anspruch? Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig: Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig? Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen? Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt? Auskunft zu diesen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Wer ist zuständig? In der Regel ist zuständig für Studierende das Studierendenwerk der Universität oder Fachhochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist, Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet, alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Wie wird BAföG beantragt? Die Leistungen nach dem BAföG sollen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Diese sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung und im Kreis Gütersloh auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich. Bitte beachten Sie, dass ein wirksamer Antrag nur mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Formblatt 1 gestellt werden kann. Die Formblätter sind aber auch im Internet eingestellt und können unter der Adresse www.bafög.de eingesehen und ausgedruckt werden. Bei Folgeanträgen ist auch die Nutzung des Formblatts 9 grundsätzlich möglich. BAföG-Antrag online Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag unter dem Link www.bafoeg-digital.de online auszufüllen. Es handelt sich um ein gemeinsames Angebot der Ministerien für Innovation, Wissenschaft und Forschung und für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach der Registrierung und dem Einloggen anhand einer Benutzerkennung und eines Passwortes besteht die Möglichkeit, die Formblätter online auszufüllen und elektronisch an das entsprechende Amt für Ausbildungsförderung zu übermitteln. Hierbei überprüft eine Software die Anträge auf wesentliche Vollständigkeit und Plausibilität. Achtung: Eine rechtmäßige Antragstellung ist hierbei nur anhand eines elektronischen Identitätsausweises durch das Einlesen der persönlichen Daten vom Personalausweis der antragstellenden Person möglich (Online-Ausweis-Funktion). Ohne Online-Ausweis-Funktion können die Unterlagen zwar elektronisch übermittelt werden, müssen jedoch anschließend ausgedruckt und unterschrieben, möglichst mit allen erforderlichen Anlagen auf dem Postweg an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung verschickt werden. Bei Versendung ohne Online-Ausweis-Funktion gilt erst der Eingang beim Amt als Antragseingang. Hinweis: Im Rahmen der Digitalisierung werden Ihre Antragsunterlagen nach dem Eingang hier eingescannt. Bitte beachten Sie, dass im Original eingereichte Unterlagen anschließend vernichtet werden. Reichen Sie daher bitte ausschließlich Kopien ein! Digitale Dokumente übersenden Sie bitte im PDF-Format. Öffnungszeiten Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Telefonische ErreichbarkeitMontags - Freitags: 08:00 Uhr - 12:00 UhrMontags - Mittwochs: 14:00 Uhr - 16:00 UhrDonnerstags: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr E-Mail-Adresse: team-bafoeg@kreis-guetersloh.de Anschrift Kreishaus Rheda-Wiedenbrück Wasserstraße 14 33378 Rheda-Wiedenbrück Postanschrift Kreis Gütersloh 33324 Gütersloh

    Online-Dienst

    BAföG

    ID: L100002_121978915

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten. 

    Ansprechpartner

    3.3.1: Existenzsichernde Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Fax: 05241 85-2343

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausbildungsförderung
    • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
    • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
    • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
    • Nachweise über Studiengebühren

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
    • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
      • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
      • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

    Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

    Weitere Informationen

    Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 30.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auslandsbafög, BaföG, Bundesausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de